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"Unsere Städte, Gemeinden und Kreise wissen selbst am besten, in welchen Bereichen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden können", betonte Jäger.
Die Verteilung der Mittel erfolgt nach den bewährten Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG).
Dabei werden sowohl der Bedarf der Kommunen, als auch ihre Einnahmekraft berücksichtigt.
Gerade die durch Sozialausgaben verursachten Belastungen spiegeln sich in der Berechnungssystematik des GFG wider.
Dem Verteilungsschlüssel wird der Mittelwert der Schlüsselzuweisungen der einzelnen Kommunen für die Jahre 2011 bis 2015 zu Grunde gelegt.

Datum: 2015-08-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-will-investitionsmilliarde-gerecht-und-unbuerokratisch-kommunen-verteilen;
Themen: Fördermittel # ?, finanzschwache Kommunen # ?, Gemeindefinanzierungsgesetz # ?, Investitionen # ?, Berechnungssystematik des Gemeindefinanzierungsgesetzes # ?, Einnahmekraft # ?, Investitionsmilliarde # ?, Eigenteil # ?, Stehpult # ?, geplante Verteilung # ?