1. +++ (SEM)

Ab Dienstag ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt.
Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.
Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, "Shopping-malls" oder "factory-out-lets" soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein - nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln.
Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.
Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet.

Datum: 2020-03-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitere-massnahmen-zur-eindaemmung-der-corona-virus;
Themen: Unterhaltungsangebote # ?, weitere Maßnahmen # ?, strenge Auflagen # ?, Freizeitangebote # ?, Sportangebote # ?, Coronaviruspandemie # ?, Bildungsangebote # ?, Eindämmung # ?, Erlass # ?, Einzelhandelsbetrieb # ?

2. +++ (SEM)

Insbesondere für den Handel ergeben sich Änderungen.
So dürfen ab dem 20. April 2020 zusätzlich zu den bereits bekannten Handelseinrichtungen alle Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Bau- und Gartenbaumärkte einschließlich vergleichbaren Fachmärkten (z.B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags- oder Baustoffgeschäfte) öffnen.
Auch Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte und Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels können wieder geöffnet werden.
Außerdem dürfen grundsätzlich alle Handelseinrichtungen dann betrieben werden, wenn die reguläre Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW 800 Quadratmeter nicht übersteigt.
Dabei sind alle Einrichtungen verpflichtet, Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Eintritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen zu treffen.

Datum: 2020-04-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-setzt-weitere-massnahmen-zum-umgang-mit-der-coronavirus-pandemie-um;
Themen: Ministerpräsidentinnen # ?, Bundeskanzlerin # ?, Coronaviruspandemie # ?, weitere Maßnahmen # ?, Maßstab # ?, Schulbetrieb # ?, Umgang # ?, weiterführende Schulen # ?, Einzelhandelserlass # ?, Fahrradhandel # ?

3. +++ (SEM)

24. April 2020
Die Corona-Krise stellt auch den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen.
Schritt für Schritt werden verantwortungsvoll die pandemisch bedingten Beschränkungen aufgehoben und die wirtschaftlichen Aktivitäten ausgebaut: Seit Wochenbeginn sind in Nordrhein-Westfalen nicht nur alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern geöffnet, sondern auch Einrichtungshäuser und Babyfachmärkte.
Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Die Corona-Krise stellt auch den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen.

Datum: 2020-04-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wirtschaftsminister-besucht-einzelhandelsunternehmen-nordrhein-westfalen;
Themen: Geschäfte # ?, zugängliche Verkaufsfläche # ?, Einzelhandelsunternehmen # ?, Babyfachmärkte # ?, Einrichtungshäuser # ?, Hygieneregelungen # ?, Wochenbeginn # ?, wirtschaftliche Perspektive # ?, wirtschaftliche Aktivitäten # ?, Kunden # ?

4. +++ (IR)

Das Land NRW, IKEA und die Stadt Wuppertal haben sich am 25. April 2014 über die Ansiedlung eines IKEA Einrichtungshauses mit 25.500 qm in Wuppertal grundsätzlich - vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungsverfahren - geeinigt.
Am angedachten Standort am Autobahnkreuz Wuppertal Nord soll ein reines Einrichtungshaus entstehen, um das vorhandene Angebotsdefizit in Wuppertal im Bereich Möbel zu kompensieren.
Das Land NRW, IKEA und die Stadt Wuppertal haben sich heute, 25. April 2014, über die Ansiedlung eines IKEA Einrichtungshauses mit 25.500 qm in Wuppertal grundsätzlich - vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungsverfahren - geeinigt.
Am angedachten Standort am Autobahnkreuz Wuppertal Nord soll ein reines Einrichtungshaus entstehen, um das vorhandene Angebotsdefizit in Wuppertal im Bereich Möbel zu kompensieren.
Um eine schnelle Lösung ohne langfristige juristische Auseinandersetzung zu ermöglichen, hat IKEA die Bereitschaft erklärt, auf die Errichtung des geplanten Homeparks zu verzichten, sobald das Land NRW "Grünes Licht" für die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans für das geplante IKEA-Einrichtungshaus gegeben hat.

Datum: 2014-04-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ikea-ansiedlung-wuppertal;
Themen: Flächennutzungsplan # ?, Ansiedlung # ?, Realisierung # ?, Bürgerinnen in Wuppertal # ?, Büro des Chefs # ?, Geschäftsführer der IkeaverwaltungsgmbH # ?, Planungsschritte # ?, anhängige Klagen # ?, geplanter Homepark # ?, geplantes Ikeaeinrichtungshaus # ?