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Ab dem 2. November gelten an den Schulen in Nordrhein-Westfalen folgende Regelungen:
* Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
* Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
* Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
* Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.

Datum: 2021-10-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schritt-fuer-schritt-mehr-normalitaet-fuer-unsere-schulen;
Themen: Unterrichtsräume # ?, Maskenpflicht # ?, Jahrgänge # ?, fester Sitzplatz # ?, Aufhebung # ?, Normalität # ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen # ?, Bestandteil von Schutzmaßnahmen # ?, Einzelaktivitäten # ?, Kursverband # ?