1. +++ (SEM)
Den Zielvereinbarungen zufolge verpflichten sich Köln und Münster zur Umsetzung ihrer wohnungspolitischen Handlungskonzepte in den Bereichen "Sozialgerechte Bodennutzung", "Baulandentwicklung" und "Sozialer Wohnungsbau".
Die kommunalen Handlungskonzepte sind auf Basis einer Wohnungsmarktanalyse im Dialog mit den örtlichen Wohnungsmarktakteuren erarbeitet worden.
Den Städten als Bewilligungsbehörden werden damit nicht mehr wie bisher Einzelbudgets für die Programmteile Mietwohnungen, Eigentumsförderung und Bestandsinvestitionen zugeteilt.
Mit den Globalbudgets können die Kommunen wesentlich flexibler umgehen und diese zur Lösung der wohnungspolitischen Aufgaben entsprechend den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen umsetzen.
Das Land NRW hatte bereits mit dem Haushaltsgesetz 2013 ermöglicht, dass in Gebieten mit überdurchschnittlichem Bedarf an Sozialwohnungen landeseigene Grundstücke an Gemeinden, Gemeindeverbände oder z.B. Studentenwerke nur mit der Auflage verkaufen werden, dort mindestens 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum zu errichten.
Datum: 2014-08-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/30-prozent-quote-fuer-den-sozialen-wohnungsbau-land-vereinbart-globale;
Themen: sozialer Wohnungsbau
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# ?, geförderter Wohnungsbau
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# ?, Einzelbudgets
# ?
2. +++ (SEM)
Das ist ein deutliches Signal an Investoren, die sich auf klare Rahmenbedingungen verlassen können.
" Im mehrjährigen Förderprogramm des Landes stehen insgesamt 3,2 Milliarden Euro Förderdarlehen für die Jahre 2014 bis 2017 für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.
Der Landeshauptstadt als Bewilligungsbehörde werden - wie schon seit 2014 den Städten Köln und Münster sowie seit April auch Dortmund - ab diesem Jahr nicht mehr wie bisher Einzelbudgets für die Programmteile Mietwohnungen, Eigentumsförderung und Bestandsinvestitionen zugeteilt.
Mit dem Globalbudget kann die Stadt wesentlich flexibler umgehen und diese zur Lösung der wohnungspolitischen Aufgaben entsprechend den örtlichen Bedürfnissen einsetzen.
Darüber hinaus hat das Land NRW die Möglichkeit eröffnet, dass in Gebieten mit überdurchschnittlichem Bedarf an Sozialwohnungen landeseigene Grundstücke an Gemeinden, Gemeindeverbände oder Studentenwerke nur mit der Auflage verkaufen werden, dass dort mindestens 30 Prozent an öffentlich geförderten Wohnungen errichtet werden müssen.
Datum: 2015-08-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-nrw-und-stadt-duesseldorf-vereinbaren-globales-foerderbudget-fuer-den-sozial-0;
Themen: sozialer Wohnungsbau
# ?, globales Förderbudget
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# ?, Ausweitung von Luxusghettos
# ?, Bereitstellung
# ?, Rahmen der Bauleitplanung
# ?, Rat der Landeshauptstadt
# ?, Verbilligung
# ?, bezahlbare Mietkonditionen
# ?, bezahlbare Stadt
# ?
3. +++ (SEM)
Das ist ein deutliches Signal an Investoren, die sich auf klare Rahmenbedingungen verlassen können.
" Im mehrjährigen Förderprogramm des Landes stehen insgesamt 3,2 Milliarden Euro Förderdarlehen für die Jahre 2014 bis 2017 für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.
Der Landeshauptstadt als Bewilligungsbehörde werden - wie schon seit 2014 den Städten Köln und Münster sowie seit April auch Dortmund - ab diesem Jahr nicht mehr wie bisher Einzelbudgets für die Programmteile Mietwohnungen, Eigentumsförderung und Bestandsinvestitionen zugeteilt.
Mit dem Globalbudget kann die Stadt wesentlich flexibler umgehen und diese zur Lösung der wohnungspolitischen Aufgaben entsprechend den örtlichen Bedürfnissen einsetzen.
Darüber hinaus hat das Land NRW die Möglichkeit eröffnet, dass in Gebieten mit überdurchschnittlichem Bedarf an Sozialwohnungen landeseigene Grundstücke an Gemeinden, Gemeindeverbände oder Studentenwerke nur mit der Auflage verkaufen werden, dass dort mindestens 30 Prozent an öffentlich geförderten Wohnungen errichtet werden müssen.
Datum: 2015-08-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-nrw-und-stadt-duesseldorf-vereinbaren-globales-foerderbudget-fuer-den-sozialen;
Themen: sozialer Wohnungsbau
# ?, globales Förderbudget
# ?, globale Fördermittel
# ?, Ausweitung von Luxusghettos
# ?, Bereitstellung
# ?, Rahmen der Bauleitplanung
# ?, Rat der Landeshauptstadt
# ?, Verbilligung
# ?, bezahlbare Mietkonditionen
# ?, bezahlbare Stadt
# ?
4. +++ (SEM)
Das ist ein deutliches Signal an Investoren, die sich auf klare Rahmenbedingungen verlassen können", so Groschek.
Im mehrjährigen Förderprogramm des Landes stehen insgesamt 3,2 Milliarden Euro Förderdarlehen für die Jahre 2014 bis 2017 für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.
Der Stadt Dortmund als Bewilligungsbehörde werden - wie schon seit 2014 den Städten Köln und Münster - ab diesem Jahr nicht mehr wie bisher Einzelbudgets für die Programmteile Mietwohnungen, Eigentumsförderung und Bestandsinvestitionen zugeteilt.
Mit dem Globalbudget kann die Stadt wesentlich flexibler umgehen und diese zur Lösung der wohnungspolitischen Aufgaben den örtlichen Bedürfnissen entsprechend umsetzen.
Das Land NRW hat darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, dass in Gebieten mit überdurchschnittlichem Bedarf an Sozialwohnungen landeseigene Grundstücke an Gemeinden, Gemeindeverbände oder Studentenwerke nur mit der Auflage verkauft werden, dort mindestens 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum zu errichten.
Datum: 2015-04-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/zusaetzlicher-bezahlbarer-wohnraum-land-nrw-vereinbart-globales-foerderbudget-mit;
Themen: sozialer Wohnungsbau
# ?, globales Förderbudget
# ?, globale Fördermittel
# ?, Dortmunder Wohnungspolitik
# ?, Eigentümervertreter
# ?, Erhalt von Wohngebäuden
# ?, Forcierung
# ?, Geschäft der Wohnraumförderung
# ?, Mietervertreter
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# ?