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"Es soll in der Art der Unterbringung zum Ausdruck kommen, dass es nicht um das Verbüßen einer Strafe geht", unterstrich der Minister.
Eine Arbeitsverpflichtung besteht nicht.
Die Einzelunterbringung ist durchgehender Standard.
Angehörigen derselben Familie und einander nahestehenden Personen wird es ermöglicht werden, in der Einrichtung getrennt von anderen Untergebrachten zusammen zu leben.
Außerhalb der Nachtruhe soll es den untergebrachten Personen grundsätzlich möglich sein, sich in der Zeit von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr in den für sie vorgesehen Bereichen der Einrichtung frei zu bewegen oder sich in die Zimmer zurückzuziehen.

Datum: 2015-04-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/vollzug-von-abschiebungshaft-erfolgt-kuenftig-wieder-nrw;
Themen: Vollzug # ?, Abschiebungsgewahrsam in Nordrhein-Westfalen # ?, notwendige landesgesetzliche Grundlage # ?, Abschiebehaftvollzugsverordnung # ?, Arbeitsverpflichtung # ?, Beschwerderecht # ?, Einzelunterbringung # ?, Organisationen der Flüchtlingshilfe # ?, befristete Übergangsregelung # ?, durchgehender Standard # ?