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Zudem können für Einrichtungen nicht ohne Einvernehmen des Gesundheitsministeriums Besuchseinschränkungen erfolgen, wenn es in einer Einrichtung zu einem Infektionsgeschehen kommt.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: "Gerade die Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen und ihre Angehörigen haben besonders unter den Kontaktbeschränkungen in der Pandemie gelitten.
Es ist nicht akzeptabel, wenn Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht infiziert sind und bereits über einen vollständigen Impfschutz verfügen, in Einzelzimmer-Quarantäne müssen.
Das ist nicht nachvollziehbar und widerspricht der geltenden Rechtslage.
Ich möchte, dass diese Menschen ihre geliebten Angehörigen jederzeit sehen können.

Datum: 2021-06-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-pandemie-freiheiten-fuer-bewohnerinnen-und-bewohner-der-stationaeren;
Themen: Besucherinnen # ?, stationäre Pflegeeinrichtungen # ?, geltende Regelungen # ?, Coronaschnelltest # ?, Aufnahme # ?, Nachweis # ?, Einrichtungen # ?, Allgemeinverfügung für Schutzmaßnahmen # ?, Coronatestpflicht # ?, Einzelzimmerquarantäne # ?