1. +++ (SEM)

Zusätzlich zu den Kaufprämien bietet das Land weitere Anreize für einen Umstieg.
So können sich Gewerbetreibende den nach Abzug der Förderungen von Land und Bund verbleibenden Kaufpreis bei guter Bonität zinslos von der NRW.BANK finanzieren lassen.
Darüber hinaus gibt es weiterhin Fördergelder für den Aufbau von Lademöglichkeiten (Wallboxes und Ladesäulen), den Kauf von Elektrolastenfahrrädern und die Nutzung von Umsetzungsberatungen.
Neben Unternehmen und Gewerbetreibenden können auch Kommunen und Privatpersonen von Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen für den Einstieg in die Elektromobilität profitieren.
Informationen dazu sind unter www.elektromobilitaet.nrw.de zu finden.

Datum: 2019-01-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-erweitert-foerderprogramm-fuer-elektromobilitaet-unternehmen-erhalten-bis-zu;
Themen: Elektromobilität # ?, Umweltbonus # ?, Gewerbetreibende # ?, Zuschuss # ?, neue Kaufprämie # ?, E-Mobilität # ?, Elektrolastenfahrräder # ?, Umstieg # ?, elektrische Antriebe # ?, gute Bonität # ?

2. +++ (SEM)

Dies gilt auch für die Umrüstung der Mitarbeiterparkplätze (Arbeitgeberladen).
Bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur bis zu 5.000 Euro pro Ladepunkt.
Zuschüsse für Elektro-Lastenfahrräder (für Unternehmen sowie Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Städten mit NO2-Grenzwertüberschreitung).
Beim Kauf von Elektrolastenfahrrädern zahlt das Land einen Zuschuss von 30 Prozent bis maximal 2.100 Euro.
Auch Kommunen werden gefördert.

Datum: 2019-10-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/zwei-jahre-elektromobilitaetsfoerderung-nordrhein-westfalen-uebergabe-von-165;
Themen: Elektromobilität # ?, Elektrolastenfahrräder # ?, private Ladeinfrastruktur # ?, Ladepunkt # ?, Unternehmen # ?, Zuschuss # ?, großer Erfolg # ?, Kauf # ?, Übergabe # ?, Caritasvorstandsvorsitzende # ?