1. +++ (SEM)

Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 kann bei der elektronischen Abgabe der Gewerbesteuererklärung zudem die digitale Bekanntgabe des kommunalen Gewerbesteuerbescheids beantragt werden.
Den digitalen Bescheid-Service für die kommunale Gewerbesteuer wollen viele Kommunen bis zum Jahresende für Unternehmerinnen und Unternehmer anbieten.
Die Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen hat ihren digitalen Bürgerservice über das ELSTER-Portal in den vergangenen Jahren deutlich verstärkt.
Bereits heute können Steuererklärungen und -anmeldungen online eingereicht werden.
Bei der Einkommensteuererklärung werden 37 Mitteilungsarten elektronisch übermittelt und automatisch in ELSTER übertragen - darunter etwa Mitteilungen über Rentenbezug oder die Krankenversicherung.

Datum: 2023-07-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/digitales-finanzamt-gewerbesteuer-und-koerperschaftsteuerbescheide-jetzt-rein;
Themen: Elster # ?, Körperschaftsteuerbescheide # ?, Finanzverwaltung # ?, Gewerbesteuererklärung # ?, Steueranmeldungen # ?, Steuererklärungen # ?, Bürokratieabbau # ?, Gewerbesteuermessbescheide # ?, Körperschaftsteuererklärung # ?, Unternehmerfreundlichkeit # ?

2. +++ (SEM)

8. April 2026 Ein aufgeklappter Laptop mit der ELSTER-Software Abb.: FM NRW
Unternehmen in Nordrhein-Westfalen nutzen zunehmend die Möglichkeit, ihre Körperschaftsteuerbescheide digital zu erhalten.
Mehr als 300.000 Bescheide sind im Jahr 2025 elektronisch über das ELSTER-Portal zugestellt worden.
Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr nahezu verdoppelt.
Finanzen

Datum: 2026-04-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/digitaler-steuerbescheid-auf-dem-vormarsch-nordrhein-westfalen-verdoppelt;
Themen: Elsterportal # ?, Vormarsch # ?, Steuerbescheide # ?, Steuerverwaltung # ?, Bescheide # ?, Unternehmen in Nordrhein-Westfalen # ?, Aktiengesellschaften # ?, Elstersoftware # ?, Körperschaftsteuerbescheide in Nordrhein-Westfalen # ?, digitaler Steuerbescheid # ?

3. ++ (IR)

Auf schriftlichen Antrag (in Papierform, über das Elster-Portal oder via E-Mail mittels einer elektronischen Signatur) wird danach ohne weitere Prüfung unterstellt, dass die entsprechenden Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden und damit letztlich eine einkommensteuerlich unbeachtliche Tätigkeit vorliegt.

Datum: 2021-06-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/steuerentlastungen-fuer-besitzer-von-200000-photovoltaik-anlagen-nordrhein;
Themen: Fotovoltaikanlagen # ?, Blockheizkraftwerke # ?, Solarzellen # ?, Finanzämter # ?, Beurteilung von PV-Anlagen # ?, Finanzen # ?, Gewinnerzielungsabsicht # ?, Optimalbetrieb # ?, Vereinfachungsregelung # ?, Vorsteuerabzug # ?