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Kundinnen und Kunden müssen zum Beispiel erkennen können, ob eine Tafel Schokolade mit einem Packungsinhalt von 95 Gramm wirklich billiger ist als das Konkurrenz-Produkt mit einem Inhalt von 100 Gramm.
Die Schwerpunktaktion hat gezeigt, dass der Handel den Grundpreis aber oft nur in einer sehr kleinen Schriftgröße oder unleserlich angibt.
Nach Schätzung der kommunalen Ordnungsbehörden wurde bei zirka 40 Prozent der untersuchten Preisschilder der Grundpreis in einer Schriftgröße angegeben, die weniger als ein Drittel der Schriftgröße des Endpreises betrug.
"Ich fordere die Unternehmen auf, den End- und den Grundpreis klar auszuzeichnen und für leserliche Angaben auf den Preisetiketten zu sorgen.
Die Kontrolle in NRW zeigt, dass wir hier handeln müssen", so Remmel.

Datum: 2012-08-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/viele-preise-im-einzelhandel-sind-falsch-ausgezeichnet-minister-remmel;
Themen: kommunale Ordnungsbehörden # ?, Endpreis # ?, Lebensmitteleinzelhandel # ?, Schriftgröße # ?, falsche Preisauszeichnung # ?, Filiale # ?, andere Waren # ?, O-Töne # ?, Weisung # ?, Verbraucherinnen # ?