1. +++ (SEM)

Den gesetzlichen Mindestlohn gab es damals noch nicht.
Eine im Auftrag des Ministeriums erstellte Studie zeigte seinerzeit zudem, dass über 65 Prozent der Minijobbenden noch nie den ihnen zustehenden bezahlten Urlaub genommen hatten.
39 Prozent der Arbeitgeber gewährten noch nicht einmal die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Am kommenden Donnerstag wird Minister Schmeltzer in Berlin die Ergebnisse einer neuen Minijob-Studie präsentieren.
Weitere Zahlen zur Situation der Frauen auf dem NRW-Arbeitsmarkt

Datum: 2017-03-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-frauen-haben-anspruch-auf-faire-bezahlung-und-offene;
Themen: Männer # ?, faire Bezahlung # ?, neue Minijobstudie # ?, ungerechte Lohnlücke # ?, Berufskarriere # ?, offene Wege # ?, gesetzlicher Mindestlohn # ?, Minijobs # ?, Anspruch # ?, Durchschnittslöhne # ?

2. +++ (SEM)

"
Schon die vom Arbeitsministerium in Auftrag gegebene Minijob-Studie habe vor wenigen Jahren gezeigt, so der Minister weiter, "dass die Inanspruchnahme von grundlegenden Arbeitnehmerrechten erschreckend niedrig ist.
Nur 19 Prozent der in einem Minijob beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bezahlten Urlaub in Anspruch genommen und gerade einmal 10 Prozent die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
" Deshalb seien Information und Transparenz, wie sie die Landesinitiative "Faire Arbeit - Fairer Wettbewerb" seit Anfang 2013 biete, so wichtig.
Beispiel Arbeits- und Pausenzeiten: Bestehen keine tarifvertraglichen Sonderregelungen, dürfen Beschäftigte pro Arbeitstag maximal acht Stunden tätig sein, in Ausnahmefällen bis zu zehn Stunden.

Datum: 2017-01-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-nur-wer-seine-rechte-kennt-kann-sie-einfordern;
Themen: Lohnfortzahlung # ?, Arbeitsunfähigkeit # ?, andere Arbeitnehmerrechte # ?, bezahlter Urlaub # ?, neuer Flyer # ?, Urlaubsanspruch # ?, Beispiel # ?, Kündigungsschutzklage # ?, Wirksamkeit einer Kündigung # ?, andere Informationen # ?

3. +++ (SEM)

Einer Studie im Auftrag des NRW-Arbeits- und Sozialministeriums aus dem Jahr 2012 zufolge verdienten damals die Hälfte der befragten Minijobberinnen und Minijobber weniger als 8,50 Euro pro Stunde;
den gesetzlichen Mindestlohn gab es zu dem Zeitpunkt noch nicht.
Mehr als 65 Prozent der Minijobbenden hatten noch nie den ihnen zustehenden bezahlten Urlaub genommen, und 39 Prozent der Arbeitgeber gewährten seinerzeit nicht die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Ob sich hier etwas geändert hat, zeigt eine Folgestudie, die Minister Schmeltzer in etwa zwei Wochen vorstellen wird.
Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 2016 in NRW insgesamt rund 6,5 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Datum: 2017-03-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-warnt-vor-der-altersarmutsfalle-teilzeit;
Themen: Altersarmutsfalle # ?, internationaler Frauentag # ?, Frauen # ?, Minijobs # ?, Rentenversicherungspflicht # ?, Spiegel des Erwerbslebens # ?, Vollzeiterwerbstätigkeit # ?, niedriges Erwerbseinkommen # ?, niedrige Rente # ?, Entgeltfortzahlung # ?

4. +++ (SEM)

41 Prozent wird der bezahlte Urlaub generell verwehrt.
Selbst die Arbeitgeber geben in der Befragung zu, gesetzlich vorgeschriebene Leistungen nicht zu gestatten.
So sagen 30 Prozent von ihnen, dass sie keinen Urlaub gewähren, 40 Prozent der Arbeitgeber zahlen kein Entgelt, wenn der Arbeitstag auf einen Feiertag fällt, 39 Prozent gewähren keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Hier bestünde dringender Handlungsbedarf.
Die NRW-Landesregierung setze sich für gute und faire Arbeitsbedingungen ein, auch bundesweit.

Datum: 2013-03-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-stellt-studie-zu-minijobs-vor-jeder-zweite-minijobber-verdient;
Themen: Minijobs # ?, Minijobberinnen # ?, Schneider # ?, Arbeitgeber # ?, nordrhein-westfälische Rentenversicherungsträger # ?, Institut für Wirtschaftsforschung # ?, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse # ?, gesetzliche Leistungen # ?, Befragung # ?, NRW-Minister # ?

5. ++ (IR)

Ergebnisse der Studie: Im Jahr 2016 haben nach eigenen Angaben 29 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Anspruch genommen.
Rund 18 Prozent der Arbeitgeber geben selber zu, dass sie die Lohnfortzahlung nicht gewähren.
40 Prozent der Befragten gaben zudem an, dass ihnen der Arbeitgeber kein Entgelt an Feiertagen zahlt.

Datum: 2017-03-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-minijobbenden-werden-noch-zu-oft-ihre-rechte-vorenthalten;
Themen: Minijobberinnen # ?, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse # ?, Minijobbende # ?, Arbeitgeber # ?, Lohnfortzahlung # ?, Mindestlohngesetz # ?, Arbeitnehmerrechte # ?, Minijobs # ?, Sozialabgaben # ?, Umkehrschluss # ?