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Jedes Denkmal ist einzigartig und auch weiterhin bedarf es einer Einzelfallentscheidung.
Die Entscheidungsleitlinien stellen deshalb sowohl für die Behörden als auch für die Eigentümerinnen und Eigentümer klar, wo, wie und unter welchen Bedingungen die Errichtung einer Solaranlage auf, an oder in der Nähe von Denkmälern ermöglicht werden kann", so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die "Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern" in der Kürze:
* Zu prüfen ist, ob sich Alternativstandorte, beispielsweise auf nachrangigen Nebengebäuden, besser für die Errichtung von Solaranlagen eignen.
* Die Beeinträchtigung ist immer kategorienadäquat zu überprüfen, das heißt, bei der Beurteilung ist danach zu unterscheiden, aus welchen Gründen das betreffende Objekt einen Denkmalwert hat (siehe Eintragungstext in der Denkmalliste).

Datum: 2022-11-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-land-nordrhein-westfalen-erleichtert-solaranlagen-auf;
Themen: Solaranlagen # ?, Denkmäler # ?, Sicherstellung der Energieversorgung # ?, Erscheinungsbild # ?, Dachfläche # ?, Entscheidungsleitlinien # ?, Erheblichkeitsschwelle für Beeinträchtigung # ?, Erlaubnisbehörde # ?, Nebenbestimmungen # ?, Paneele # ?