1. +++ (SEM)

Erleichterungen und Klarstellungen wurden unter anderem zu den folgenden steuerlich relevanten Sachverhalten geschaffen:
* Unentgeltliche Hilfeleistungen von Unternehmen an Privatpersonen in Form von Sach- oder Dienstleistungen sowie Nutzungsüberlassungen sind als Betriebsausgabe zu behandeln.
Dies gilt, wenn beispielweise ein Baumarkt kostenlos Entwässerungspumpen verteilt oder ein Bauunternehmer Bagger und LKWs zur Verfügung stellt.
* Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren Familien, deren Wohnungen und Häuser durch das Unwetter unbewohnbar geworden sind, vorübergehend Unterkünfte und Verpflegung steuerfrei gewähren.
* Umsatzsteuerlich werden im Billigkeitswege insbesondere unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen ("Sachspenden"), die Überlassung von Wohnraum und unentgeltliche Erbringungen sonstiger Leistungen im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe begünstigt.

Datum: 2021-07-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-erweitert-katastrophenerlass-fuer-betroffene;
Themen: Katastrophenerlass # ?, mögliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten # ?, Finanzverwaltung # ?, unmittelbare Unterstützung # ?, Privatpersonen # ?, betroffene Bürgerinnen # ?, Bauunternehmer # ?, Berufskolleginnen # ?, Billigkeitsweg # ?, Entwässerungspumpen # ?