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Dafür hat sich Nordrhein-Westfalen seit langem eingesetzt", sagte Minister Lersch-Mense.
Beim Gesetz zum Urhebervertragsrecht geht es zum einen um die Vertragsbeziehungen zwischen Urhebern, Rechteinhabern und Verwertern.
Hier hatte sich NRW intensiv im Bundesrat eingebracht und sich für einen ausgeglichenen Entwurf des Urhebervertragsrechts stark gemacht.
Weiterhin betrifft das Gesetz nun auch die Vergütungsregelungen zwischen Urhebern und Verlagen.
Der BGH hatte mit Urteil vom 21. April 2016 zu VG Wort das bisher bewährte Bezahlmodell der gemeinsamen Verwertungsgesellschaften von Urhebern und Verlegern gekippt, so dass auf die Verlage zum Ende des Jahres Zahlungen in Millionenhöhe zukämen.

Datum: 2016-12-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-setzt-sich-im-bundesrat-fuer-die-rechte-der-verlage-ein;
Themen: Verlage # ?, Urhebervertragsrecht # ?, Bundesrat # ?, EU-Leistungsschutzrecht # ?, Urheberrechtsthemen # ?, Entwurf des Urhebervertragsrechts # ?, Fristverkürzungsbitte # ?, Rechte von Verlagen # ?, Vertragsbeziehungen # ?, ausgewogene rasche Lösung # ?