1. ++ (IR)

Mit einer Ergänzung der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung schreiben wir dies nun einheitlich schwarz auf weiß fest
In den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung soll die praktische Umsetzung dieses Finanzierungsverbots in den bewilligenden Behörden vereinheitlicht werden.
In den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung soll die praktische Umsetzung dieses Finanzierungsverbots in den bewilligenden Behörden vereinheitlicht werden.

Datum: 2024-04-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-setzt-klares-zeichen-gegen-gewalt-und-unterdrueckung;
Themen: Terroraktivitäten # ?, Finanzierungsverbot # ?, terroristische Aktivitäten # ?, praktische Umsetzung # ?, Bewilligungspraxis von Behörden # ?, Ergänzungen der Landeshaushaltsordnung # ?, Rückforderungsklausel # ?, Selbstversicherung # ?, ausdrückliche Änderung # ?, entschiedene Ablehnung # ?