1. +++ (SEM)

Der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen krisenbedingten Mehrkosten.
Der Zuschuss wird aber auch für nachgewiesene krisenbedingte Mehrkosten im freifinanzierten Teil des Bauvorhabens gewährt.
Für Bauvorhaben, für die eine Bewilligung aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen im Förderjahr 2022 und 2023 vorliegt, kann ein Ergänzungszuschuss beantragt werden, um die Fertigstellung des Vorhabens unter den Bedingungen der öffentlichen Wohnraumförderung zu fördern.
Gleiches gilt für Modernisierungsvorhaben.
Damit können auch solche Vorhaben umgesetzt werden, die aufgrund der massiven Verschlechterung der Investitionsbedingungen auf die Zeit nach 2023 verschoben oder gänzlich eingestellt worden sind.

Datum: 2023-05-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-100-millionen-euro-zur-absicherung-von-wohnungsbau-und;
Themen: Ergänzungszuschuss # ?, krisenbedingte Mehrkosten # ?, Bauvorhaben # ?, Modernisierungsvorhaben # ?, Krisensituation # ?, Absicherung für Verfügung # ?, Teil des Bauvorhabens # ?, Wohnungsbauvorhaben in Nordrhein-Westfalen # ?, öffentliche Wohnraumförderung # ?, Folge # ?