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In Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten muss zudem die Maskenpflicht eingehalten werden.
Im Fall der Musikschulen ist die Öffnung zunächst auf Einzelunterricht beschränkt.
Das hat die Landesregierung auf Basis der Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen vom 30. April beschlossen.
Die konkreten Auflagen sind in der neuen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt, die am 4. Mai in Kraft tritt.
Wann und wie die einzelnen Einrichtungen ihren Betrieb wiederaufnehmen, werden sie selbst kommunizieren.
Datum: 2020-05-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/museen-musikschulen-weiterbildungseinrichtungen-und-gedenkstaetten-duerfen-ab;
Themen: Gedenkstätten
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# ?, Bund-Länder-Beratungen
# ?, Volkshochschulen
# ?, Kultur
# ?