1. +++ (SEM)

Die wichtigsten Neuerungen der überarbeiteten Förderrichtlinie im Überblick:
* Flexibilisierung bei Personalausgaben: Der Förderhöchstbetrag pro Vollzeitstelle pro Jahr beträgt weiterhin 70.000 Euro.
In begründeten Einzelfällen und nach Ermessensprüfung durch die Kommunen können Ausnahmen bis zu 80.000 Euro zugelassen werden.
* Vereinfachung der Verfahren: Die bisherige strikte Trennung von Personal- und Sachausgaben im Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren entfällt.
Damit wird die Antragstellung entbürokratisiert und vereinfacht.

Datum: 2025-05-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-setzt-klares-zeichen-fuer-die-schulsozialarbeit-foerderrichtlinie-wird;
Themen: kommunale Schulsozialarbeit # ?, herausfordernde Rahmenbedingungen # ?, pragmatische Lösungen # ?, deutliches Zeichen # ?, Kontinuität # ?, Personalausgaben # ?, Ermessensprüfung # ?, Fachkräfte des Arbeitsvertrags # ?, Rahmen des Startchancenprogramms # ?, Verwendungsnachweisverfahren # ?