1. +++ (SEM)

Das Zweite Bildungssicherungsgesetz enthält unter anderem die folgenden Regelungen:
* Am Ende der Erprobungsstufe wird die Entscheidung über eine Wiederholung an der bisherigen Schule oder einen Schulformwechsel nach einer Beratung durch die Schule grundsätzlich den Eltern überlassen.
Die Erprobungsstufenkonferenz wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes eine Empfehlung dazu aussprechen, ob eine Schülerin oder ein Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen sollte.
* Es wird am Ende des Schuljahres 2021 Versetzungsentscheidungen geben.
Mit einer Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten geschaffen.

Datum: 2021-04-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-sichern-auch-2021-die-abschluesse-und-bildungswege-unserer;
Themen: Bedingungen der Coronaviruspandemie # ?, Abschlüsse # ?, Halbjahreszeugnis # ?, Fach # ?, Regelungen # ?, Erprobungsstufenkonferenz # ?, Sprachstandsfeststellungen # ?, Versetzungsentscheidung # ?, anerkannte Schulabschlüsse # ?, entwickelte Aufgaben # ?