1. +++ (SEM)

32 Millionen Euro des finanziellen Gesamtpakets fließen als Schulträgerbudget an die Träger kommunaler Schulen und genehmigter Ersatzschulen.
Weitere 14,7 Millionen Euro stehen für die befristete Einstellung von Personal an öffentlichen Schulen bereit.
Ersatzschulträger erhalten analog dazu 1,8 Millionen Euro für die befristete Personalrekrutierung an ihren Schulen, knapp 500.000 Euro sind für das Projektmanagement kalkuliert.
Die Mittel können bis zum Jahresende verausgabt werden.
Derzeit befinden sich über 100.000 neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in nordrhein-westfälischen Schulen in der sogenannten Erstförderung.

Datum: 2023-06-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/49-millionen-euro-fuer-die-aufnahme-und-integration-gefluechteter-kinder-und;
Themen: neues finanzielle Hilfspaket # ?, Aktionsprogramm # ?, enorme Herausforderungen # ?, Landeskabinett # ?, finanzielles Gesamtpaket # ?, kommunale Schulen # ?, sogenannte Erstförderung # ?, Landesregierung für Bewältigung # ?, Schulträgerbudget # ?, befristete Einstellung # ?

2. +++ (SEM)

Möglich sind auch weiterhin unterstützende Tätigkeiten im Kontext pandemiebedingter Mehraufwände, zum Beispiel bei der Umsetzung von Hygienekonzepten.
Die konkrete Ausgestaltung erfolgt je nach inhaltlicher Ausrichtung vor Ort.
Antragsberechtigt sind alle Schulträger und Ersatzschulträger.
Zusätzliche Personalmaßnahmen sind zum Beispiel in folgenden Bereichen möglich:
* Gestaltung des Betreuungs- und Bildungsangebots des Ganztags, unter anderem in den Bereichen Sport, kulturelle Bildung, soziales Lernen,

Datum: 2021-09-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/60-millionen-euro-fuer-das-ogs-helferprogramm-im-neuen-schuljahr;
Themen: OGS-Helferprogramm # ?, soziales Lernen # ?, vergangenes Schuljahr # ?, neues Schuljahr # ?, Förderschulen # ?, Kontext von Mehraufwänden # ?, Teilangebote # ?, pandemiebedingte Mehraufwände # ?, Beitrag für Aufarbeitung # ?, unterstützende Tätigkeiten # ?

3. +++ (SEM)

Zudem sei es hilfreich, wenn die Schulen an einem Ort zu unterschiedlichen Zeiten mit dem Unterricht beginnen, damit nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig unterwegs sind.
Insgesamt hat die Landesregierung seit dem Start des Förderprogramms im August 33,5 Millionen Euro bereitgestellt.
Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts am 22. Februar haben 137 Kommunen und Ersatzschulträger Anträge für zusätzliche Schülerverkehre gestellt.
Zusammen mit den im vergangenen Schulhalbjahr gewährten Mitteln sind rund 21 Millionen Euro bewilligt worden.
Das Land hat die Möglichkeit geschaffen, auch die Kosten für zusätzliche Fahrten mit Bestandsbussen zu finanzieren.

Datum: 2021-03-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-verlaengert-die-foerderung-zusaetzlicher-schulbusse-bis-zu-den;
Themen: zusätzliche Schulbusse # ?, zusätzliche Schülerverkehre # ?, Reisebusse # ?, neue Richtlinien # ?, Ersatzschulträger # ?, Sommerferien # ?, Schulträger # ?, Wiederaufnahme # ?, Osterferien # ?, Präsenzunterricht # ?

4. +++ (SEM)

Dazu zählen beispielsweise Aufgaben wie die Dokumentation der Gruppenzusammensetzungen, Maßnahmen zur Vermeidung von Gruppendurchmischungen, veränderte Raumkonzepte oder Anpassungen bei der Essensausgabe.
Die Entlastung des pädagogischen Personals von diesen organisatorischen Arbeiten schafft mehr Raum für die Konzentration auf die pädagogische Arbeit trägt zur konkreten Verbesserung der aktuellen Situation bei.
Antragsberechtigt sind alle Schulträger und Ersatzschulträger.
Das Programm ist bis zum Ende des Schuljahres 2020 / 2021 befristet.
Nach Fertigstellung der entsprechenden Förderrichtlinie erhalten die Schulen und Schulträger Informationen über die Antragsmöglichkeiten.

Datum: 2020-11-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-30-millionen-euro-fuer-ogs-helferinnen-und-ogs-helfer-grund-und;
Themen: Betreuungsangebote # ?, Ganztagsangebote # ?, Helferprogramm # ?, Förderschulen # ?, offener gebundene Ganztag # ?, offener Ganztag # ?, pädagogische Arbeit # ?, Coronazeiten # ?, Antragsmöglichkeiten # ?, Beständigkeit # ?

5. +++ (SEM)

Bei den hier ausgewiesenen Bündelungsgymnasien handelt es sich um Schulen, die von den für die Schulentwicklungsplanung zuständigen öffentlichen Schulträgern mit Zustimmung der oberen Schulaufsicht benannt wurden.
Je nach Entwicklung der tatsächlichen Schülerzahlen kann das Angebot vor Ort angepasst werden.
Des Weiteren wird ermöglicht, dass private Ersatzschulträger das Angebot des öffentlichen Bereichs durch zusätzliche Jahrgangsstufen in deren Gymnasien ergänzen können.
Domkapitular Dr. Antonius Hamers und Oberkirchenrat Rüdiger Schuch erklären: "Wir freuen uns, dass das Ministerium für Schule und Bildung es den kirchlichen Gymnasien in gewohnt guter Zusammenarbeit ermöglicht hat, bei den Bündelungsgymnasien ergänzend zu den öffentlichen Angeboten ein kirchliches Angebot zu machen.
Da, wo es pädagogisch sinnvoll ist, nehmen wir diese Aufgabe gerne an.

Datum: 2022-02-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-geben-den-gymnasien-und-damit-auch-den-anderen;
Themen: gymnasiale Oberstufe # ?, Bündelungsgymnasium # ?, weiterführende Schulformen # ?, individuelle Bildungswege # ?, reibungslose Umsetzung # ?, weitere Vorkehrungen # ?, Rückkehr von G9 # ?, Abitur # ?, Schülerinnen # ?, kreisfreie Städte # ?

6. +++ (SEM)

In den ersten drei Jahren belaufen sich die Ausgleichszahlungen auf jährlich jeweils 7,76 Millionen Euro, danach auf jährlich 27,94 Millionen Euro.
Die Personalkosten für die zusätzlichen Lehrkräfte, die durch die Umstellung auf G9 benötigt werden, trägt das Land gemäß § 92 Absatz 2 Schulgesetz NRW.
Über den Belastungsausgleich für die öffentlichen Schulträger hinaus hat sich das Land auf freiwilliger Basis dazu bereiterklärt, auch den Ersatzschulträgern Zuschüsse zu notwendigen Baumaßnahmen zu gewähren, die durch die Umstellung auf G9 bedingt sind.
Bis 2026 stehen hierfür insgesamt 51,1 Millionen Euro bereit.
Die Details zur Beantragung und Auszahlung der Mittel werden derzeit erarbeitet.

Datum: 2022-03-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-sind-den-schultraegern-ein-verlaesslicher-partner;
Themen: kommunale Schulträger # ?, G9belastungsausgleich # ?, Schulräume # ?, investive Kosten # ?, Schülerfahrkosten # ?, zusätzlicher Schulraum # ?, Belastungsausgleich # ?, Lernmittel # ?, verlässlicher Partner # ?, Gesetz # ?

7. +++ (SEM)

Extra-Geld Neben einer personellen Verstärkung sollen die Schulen vor Ort mit den zusätzlichen Mitteln aus dem Programm "Ankommen und Aufholen" ("Extra-Geld") im Interesse ihrer Schülerinnen und Schüler auch finanziell unterstützt werden: 1. durch Budgets für die Schulträger 2. Budgets direkt für die Schulen 3. durch Bildungsgutscheine zur individuellen Nutzung durch Schülerinnen und Schüler
In der Maßnahme "Extra-Geld" erhalten die Schulträger Budgets als fachbezogene Pauschalen mit dem Ziel, die Schulen vor Ort konkret zu unterstützen.
Auch die Ersatzschulträger werden entsprechend berücksichtigt.
Die Schulträgerbudgets dienen der Sicherung und Schaffung ggf. auch schulübergreifender regionaler Angebote zur Beseitigung von Lernrückständen in Kooperationen mit externen Bildungsanbietern.
Diese können als fachliche Förderangebote in Kleingruppen an Schulen stattfinden (Beispiele: Angebote von Nachhilfeinstituten, Volkshochschulen, andere Bildungsanbieter, Stiftungen, Vereine etc.).

Datum: 2021-06-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/programm-ankommen-und-aufholen-startet-landesprogramm-extra-zeit-zum-lernen-wird;
Themen: andere Professionen # ?, pandemiebedingte Lernrückstände # ?, Aufholprogramme # ?, Regelunterricht # ?, Lehrkräfte # ?, außerschulische Partner # ?, Kooperationen # ?, Jugendliche # ?, Beseitigung # ?, zusätzliche Mittel # ?

8. +++ (SEM)

Refinanzierung von Schülerfahrkosten für Schüler mit Behinderungen an Ersatzschulen - Ministerium stellt Rechtslage klar
11. September 2012 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Nachfragen der Bezirksregierung Münster zur Verfahrensweise von Ersatzschulträgern beim sogenannten Schülerspezialverkehr, mit dem Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen zur Schule gebracht werden können, haben zur Verunsicherung und Beunruhigung bei Eltern und Ersatzschulträgern geführt.
Schule und Bildung Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Datum: 2012-09-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/refinanzierung-von-schuelerfahrkosten-fuer-schueler-mit-behinderungen-ersatzschulen;
Themen: Ersatzschulträger # ?, Nachfragen der Bezirksregierung # ?, sogenannter Schülerspezialverkehr # ?, Verfahrensweise # ?, Beunruhigung # ?, Behinderungen # ?, Verunsicherung # ?, Ersatzschulen # ?, Eltern # ?, Schülerfahrkostenverordnung # ?