1. +++ (SEM)

Diese Anordnungen können unter anderem auch mit Zwangsgeldern verbunden werden.
Wird das Unternehmen nicht tätig, dann kann die Kommune auch die Durchführung von Ersatzvornahmen anordnen und anstelle des Wohnungsunternehmens handeln.
Sollte Wohnraum nicht mehr bewohnbar sein, dann kann die Kommune die Unbewohnbarkeit erklären und sich im Wege der Ersatzvornahme, um eine Ersatzunterbringung der Mieterinnen und Mieter kümmern, wenn der Vermieter seine Pflicht nicht wahrnimmt.
Die entstehenden Kosten können dann dem Wohnungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.
Zusätzlich können Bußgelder verhängt werden.

Datum: 2023-06-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-landesweite-kontrollaktion-gegen-miet-missstaende;
Themen: landesweite Kontrollaktion # ?, Miet-Mißstände # ?, örtliche Behörden # ?, Wohnraumstärkungsgesetz # ?, Wohnungsunternehmen # ?, Mieterinnen # ?, Ersatzunterbringung # ?, Ersatzvornahmen # ?, Instandsetzungsanordnungen # ?, UN-Bewohnbarkeit # ?