1. +++ (SEM)

Die Anforderungen an die Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen richten sich grundsätzlich nach den bundesweit allgemein anerkannten Regeln der Technik in Form der DIN 1986 Teil 30 und der DIN EN 1610.
2.
In Wasserschutzgebieten werden für die Erstprüfung von Abwasserleitungen, die vor 1965 (häusliche Abwässer) bzw. vor 1990 (industrielle oder gewerbliche Abwässer) errichtet wurden die erstmaligen Prüffristen bis zum 31. Dezember 2015 beibehalten.
Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden.
3.

Datum: 2013-10-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kanaele-muessen-funktionsfaehig-und-dicht-sein-minister-remmel-wir-schaffen-mit-der;
Themen: Funktionsprüfung # ?, Verordnung # ?, private Abwasserleitungen # ?, Wasserschutzgebiete # ?, Zustandsprüfung # ?, bürgerfreundliche Neuregelung # ?, Erstprüfung # ?, bundesgesetzliche Vorgabe # ?, Kanäle # ?, Satzung # ?

2. +++ (SEM)

Danach ist alle 30 Jahre eine Überprüfung der Kanäle, egal ob privat oder öffentlich, durchzuführen.
2.
In Wasserschutzgebieten sollen die geltenden erstmaligen Prüffristen bis zum 31. Dezember 2015 beibehalten werden für die Erstprüfung von Abwasserleitungen, die vor 1965 (häusliche Abwässer) bzw. vor 1990 (industrielle oder gewerbliche Abwässer) errichtet wurden, alle anderen Abwasserleitungen müssen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden.
3. Außerhalb der Wasserschutzgebiete sollen weiterhin bis spätestens zum 31. Dezember 2020 solche bestehenden Abwasserleitungen geprüft werden, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen.
4.

Datum: 2012-10-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-kanaele-muessen-funktionsfaehig-und-dicht-sein;
Themen: Wasserschutzgebiete # ?, Landeswassergesetz # ?, Funktionsfähigkeit # ?, Dichtheit # ?, Funktionsprüfung # ?, bundesgesetzliche Vorgabe # ?, Satzung # ?, DIN # ?, Novellierung # ?, Rechtssicherheit # ?