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Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen, aber weniger als 10 Personen, in der Öffentlichkeit, muss jede Person 200 Euro Bußgeld bezahlen.
Wer gegen ein Besuchsverbot, zum Beispiel in einem Altenheim oder Krankenhaus verstößt, muss 200 Euro Bußgeld bezahlen.
Die Sätze gelten für einen Erstverstoß.
In besonders schweren Fällen werden sie verdoppelt.
Bei Wiederholungsfällen können bis zu 25.000 Euro Bußgeld verhangen werden.

Datum: 2020-03-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/straf-und-bussgeldkatalog-zur-umsetzung-des-kontaktverbots-erlassen;
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