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Angesichts bisheriger Unsicherheiten sei das Urteil ein wichtiger Beitrag zu mehr Rechtssicherheit, in welchen Fällen grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Laufzeitverlängerungen von Atomanlagen erforderlich sind.
Der EuGH stellt im vorliegenden Fall fest, dass die Laufzeitverlängerungen von zehn Jahren einen erheblichen Zeitraum darstellen und in Verbindung mit den umfangreichen Renovierungsarbeiten ein Ausmaß an möglichen Umweltauswirkungen haben können, das dem der Erstinbetriebnahme dieser Reaktoren vergleichbar ist.
Damit muss eine solche Laufzeitverlängerung, so die Einschätzung des EuGH, zwingend einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der EU-UVP-Richtlinie unterzogen werden.
Da die Atomreaktoren Doel 1 und Doel 2 sich außerdem in der Nähe der belgisch-niederländischen Grenze befinden, hätte diese Prüfung darüber hinaus in einem grenzüberschreitenden Rahmen stattfinden müssen.
Ob die Atomreaktoren abgeschaltet werden müssen, wird nunmehr vom belgischen Verfassungsgerichtshof zu entscheiden sein.

Datum: 2019-07-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/eugh-urteilt-laufzeitverlaengerungen-fuer-doel-1-und-doel-2-verstossen-gegen-eu;
Themen: EU-Recht # ?, Laufzeitverlängerungen # ?, belgischer Verfassungsgerichtshof # ?, Laufzeiten # ?, Genehmigung # ?, Atomanlagen # ?, Atomreaktoren # ?, Erstinbetriebnahme # ?, Eu-Uvp-Richtlinie # ?, Nichtigkeitsklage von Umweltschutzorganisationen # ?