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Dadurch erhöht sich die maximale Fördersumme von 240.000 auf 320.000 Euro.
Unterstützt werden Wissenschaftler und Hochschulabsolventen, deren Abschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Die Fristen im Förderwettbewerb "Start-up Transfer" - 30. April 2019, 31. Oktober 2019, 30. April 2020 - sind so gewählt, dass Antragsteller, die im Bundesprogramm EXIST-Forschungstransfer nicht zum Zuge gekommen sind, eine weitere Chance bei "Start-up Transfer" erhalten.
Anträge können beim Projektträger Jülich eingereicht werden.
Seit Frühjahr 2015 hat eine unabhängige Jury 63 Geschäftsideen von Absolventen und Wissenschaftlern zur Förderung empfohlen.

Datum: 2019-03-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-weitet-foerderung-von-start-ups-hochschulen-und;
Themen: Weltmarktführer # ?, Hochschulen # ?, enormes Potenzial # ?, Wissenschaftler # ?, Absolventen # ?, Existforschungstransfer # ?, Förderung von Gründungskonzepten # ?, Zufluss # ?, hochinnovative Vorhaben # ?, innovative Gründungskonzepte # ?