1. +++ (SEM)
* Kliniken gemäß § 30 GewO
* Psychiatrische Krankenhäuser und Entziehungsanstalten des Maßregelvollzugs
Zunächst soll weiterhin den Beschäftigten mit einem sehr hohen Expositionsrisiko mit Bezug auf das Coronavirus (zum Beispiel Intensivstationen, Notaufnahmen etc.) ein Impfangebot gemacht werden.
Sofern dies abgeschlossen ist, können ab der kommenden Woche ebenfalls diejenigen mit regelmäßigem Patientenkontakt nach § 3 Absatz 5 der Coronaimpfverordnung des Bundes ein Impfangebot erhalten.
Dies sind Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren.
Datum: 2021-02-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/impfkampagne-weitere-personengruppen-erhalten-impfangebot;
Themen: Rahmen der Impfkampagne
# ?, Personen
# ?, medizinische Dienste
# ?, bestimmte Personengruppen
# ?, nordrhein-westfälische Krankenhäuser
# ?, Begutachtungskräfte
# ?, Begutachtungstätigkeiten
# ?, Berechtigungskreis
# ?, Betreuungsrichterinnen
# ?, Expositionsrisiko
# ?
2. +++ (SEM)
Die Landesregierung hat nun heute eine Musterbescheinigung veröffentlicht, die Arbeitgeber und Einrichtungen denjenigen Personen ausstellen können, die zur Priorität 3 gehören und sich in einer Praxis der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte impfen lassen wollen.
Die Priorität 3 umfasst beispielsweise Mitglieder von Verfassungsorganen und Tätige in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, Verwaltungen sowie Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur (zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Apothekenwesen, Medien, Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft).
Darüber hinaus gehören zu dieser Personengruppe auch Tätige in medizinischen Einrichtungen, die ein niedriges Expositionsrisiko gegenüber dem Coronavirus haben (Personal in Laboren und ohne Patientenkontakt), sowie Tätige in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und Schulen, die nicht zur Priorität 2 gehören.
Die Musterbescheinigung ist im Internet abrufbar unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/muster_arbeitgeberbescheinigung_prio3_fuer_arztpraxis_11052021.pdf.
Wichtig zu wissen: Die Musterbescheinigung dient zur Vorlage bei den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, nicht aber für Impftermine in den Impfzentren.
Datum: 2021-05-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/impfungen-prioritaet-3-muster-arbeitgeberbescheinigung-zur-vorlage-den-arztpraxen;
Themen: Arztpraxen
# ?, Impfzentren
# ?, Impfangebot
# ?, erhöhte Priorität
# ?, Coronavirusimpfverordnung
# ?, Verfassungsorgane
# ?, Priorisierung
# ?, Praxen
# ?, Vorlage
# ?, Musterarbeitgeberbescheinigung
# ?