1. +++ (SEM)

* Einführung oder Beibehaltung des ökologischen Landbaus.
Außerdem kann bis zum 2. Juli 2018 die Teilnahme an der einjährigen Tierschutzmaßnahme "Haltungsverfahren auf Stroh" im Jahr 2019 beantragt werden, mit der ein höheres Platzangebot und trockene Einstreu im Liegebereich bei Schweinen und Rindern gefördert werden.
Die Antragstellung für die Sommerweidehaltung als weitere einjährige Tierschutzmaßnahme, die sich an Betriebe mit Milchvieh- und Färsenhaltung richtet, ist in das jährliche ELAN-Verfahren eingebunden, und wird jeweils zum 15. Mai (also im kommenden Frühjahr für die Weidesaison 2019) angeboten.
Im Jahr 2017 nahmen in Nordrhein-Westfalen rund 10.000 landwirtschaftliche Betriebe an einer oder mehreren Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen und circa 1.700 Betriebe an der Förderung des Ökologischen Landbaus teil.
Tierschutzmaßnahmen beantragten circa 3.800 Betriebe.

Datum: 2018-06-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/foerderung-freiwilliger-agrarumwelt-und-vertragsnaturschutzmassnahmen-oder-zur;
Themen: Vertragsnaturschutzmaßnahmen # ?, ökologischer Landbau # ?, Teilnahmeanträge # ?, Untersaaten # ?, Anbau # ?, Zwischenfrüchte # ?, Ökolandbau # ?, Laufzeit # ?, Betrieb von Maßnahmen # ?, Färsenhaltung # ?