1. +++ (SEM)

Bei geförderten Modernisierungsmaßnahmen wird der Höchstbetrag der Darlehen auf das Niveau des Förderjahres 2022 angehoben.
Er beträgt somit für Förderzusagen aus dem Jahr 2021 maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Voraussetzung hierfür ist, neben einer erneuten positiven Kreditentscheidung der NRW.Bank, dass Baukostensteigerungen eingetreten sind, die die Förderempfängerin oder der Förderempfänger nicht zu vertreten hat.

Datum: 2022-08-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-nach-baukostensteigerungen-im-wohnungsbau-oeffentliche;
Themen: öffentliche Wohnraumförderung # ?, Nachbewilligung # ?, Ergänzungsdarlehen # ?, Finanzierungsunsicherheiten # ?, Förderempfängerin # ?, Wohnbauprojekte # ?, allgemeine Baukostensteigerungen # ?, einzelne Baustoffe # ?, erneute positive Kreditentscheidung # ?, geförderte Modernisierungsmaßnahmen # ?

2. +++ (SEM)

Stattdessen setzt das Land auf vollautomatisierte Bescheide, vereinfachte Nachweise und den verstärkten Einsatz von Pauschalen.
Damit können risikoarme Fälle automatisiert innerhalb von Sekunden beschieden werden.
Diese Maßnahmen beschleunigen die Verfahren massiv und sorgen für eine spürbare Entlastung - sowohl bei den Förderempfängerinnen und -empfängern als auch in den Bewilligungsbehörden.
Nach dem Beschluss im Kabinett werden im nächsten Schritt die Verbände zu den Gesetzesentwürfen angehört.
Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht.

Datum: 2026-05-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-entlastet-buergerinnen-und-buerger-kommunen-und-unternehmen;
Themen: Kommunen # ?, Entlastungskabinett # ?, Dokumentationspflichten # ?, föderale Modernisierungsagenda # ?, Vertrauen # ?, Staatsmodernisierung # ?, Mitglieder der Landesregierung # ?, Förderverfahren # ?, Befreiung # ?, Modernisierung # ?