1. +++ (SEM)
Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzutreiben und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, erhöht die Landesregierung die Förderung intelligenter Ladepunkte: Die an diesem Montag in Kraft getretene überarbeitete Förderrichtlinie Emissionsarme Mobilität sieht eine Anhebung des Förderhöchstsatzes um 1.500 Euro pro intelligentem Ladepunkt vor.
Befristet bis zum 30. November wird zudem die Förderquote für andere Ladepunkte um 10 Prozentpunkte und die Förderhöchstgrenze um 1.000 Euro pro Ladepunkt erhöht.
Damit setzt die Landesregierung in der Corona-Krise zukunftsorientierte Konjunkturimpulse für die Wirtschaft im Land.
Wirtschafts- und Energieminister Pinkwart: "Wir gehen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter voran.
Datum: 2020-06-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/elektro-mobilitaet-landesregierung-erhoeht-foerdersaetze-fuer-den-ausbau-der;
Themen: Ladepunkt
# ?, Privatleute
# ?, Förderquote
# ?, Förderhöchstgrenzen
# ?, Fördersätze
# ?, Elektrolastenräder
# ?, Wallboxes
# ?, emissionsarme Mobilität
# ?, Ladesäulen
# ?, Gewerbetreibende
# ?
2. +++ (SEM)
* Investitionsmaßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von (Stadt-, Straßenbahn- und Bus-)Haltestellen und von vorhandenen Fahrzeugen des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV sowie
"Wir wollen die Fördersätze so festlegen, dass sie auch Wirkung zeigen", so Groschek.
So soll die generelle Förderhöchstgrenze auf 90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben festgelegt werden.
"Mit den vier neuen Fördertatbeständen löst das Land den Investitionsstau auf und macht den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen fit für die Zukunft."
Datum: 2017-02-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/foerderung-der-elektromobilitaet-nimmt-fahrt-auf-minister-groschek-wir-setzen-den;
Themen: Investitionsmaßnahmen
# ?, Anschaffung
# ?, Innenstädte in NRW
# ?, Beitrag für Umweltreinhaltung
# ?, Luftreinhaltung
# ?, Schienenpersonennahverkehr
# ?, elektrische Antriebe
# ?, Elektromobilität
# ?, Förderdarlehen
# ?, Hebel
# ?
3. +++ (SEM)
Wir setzen uns dafür ein, dass sich die Mittelverteilung des Bundes an den tatsächlichen Schäden orientiert, denn für die Waldbäuerinnen und Waldbauern in Nordrhein-Westfalen sind die Schadensbewältigung und die Wiederbewaldung echte Mammutaufgaben mit essentieller Bedeutung für Natur und Mensch", erläuterte Ministerin Heinen-Esser.
"Mit den zusätzlichen Sondermitteln und der ergänzten Extremwetter-Richtlinie leistet das Land wichtige Unterstützung in der aktuellen Extremsituation.
Damit diese Waldhilfen auch in Gänze noch dieses Jahr den geschädigten Wäldern zu Gute kommen, sind weitere Anpassungen an der Extremwetter-Richtlinie erforderlich, insbesondere muss über die Förderhöchstgrenze nachgedacht werden.
Stürme, Dürre, Borkenkäfer, dazu die Corona-Auswirkungen auf den Holzmarkt und die Waldbrände im Frühjahr erfordern gemeinsames Handeln auf allen Ebenen.
Wichtig ist für die Waldbesitzenden, dass auch die angekündigten Konjunktur-Mittel des Bundes schnell in der Fläche ankommen", so Dr. Philipp Freiherr Heereman, Vorsitzender des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen, im Rahmen des Waldbesuchs.
Datum: 2020-07-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-gibt-zusaetzlich-28-millionen-euro-sondermittel-fuer-wald-und-holzwirtschaft;
Themen: aktuelle Extremsituation
# ?, Unterstützung für Wiederbewaldung
# ?, Waldzukunft
# ?, Landesbetrieb
# ?, Dürre
# ?, Borkenkäfer
# ?, Verfügung
# ?, Hauptbaumart in Nordrhein-Westfalen
# ?, Rahmen des Waldbesuchs
# ?, Revierleitungen
# ?
4. +++ (SEM)
Dies gilt leider auch für Kinder und Jugendliche, die nicht nur in jungen Jahren Armut erleben, sondern auch später zunehmend in prekären Lebenslagen verbleiben.
" Dieser Entwicklung will die Landesregierung mit ihrer Landesinitiative "NRW hält zusammen - für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung" und dem aktuellen gleichnamigen Projektaufruf entgegentreten.
Die Förderhöchstgrenze beträgt je Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt insgesamt 75.000 Euro für das laufende Jahr.
Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, Kreise, kreisangehörige Gemeinden, Träger der Freien Wohlfahrtspflege und weitere Akteure, wie Kirchen- und Moscheegemeinden, Sozialverbände, Gewerkschaften, Selbsthilfegruppen, Sport- und Kulturvereine, Integrationszentren und -agenturen, Migrantenselbstorganisationen und Familienbildungsstätten.
Antragsschluss ist der 12. Juni 2015.
Datum: 2015-05-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-vier-millionen-euro-zur-bekaempfung-von-armut-den-kommunen;
Themen: Armut
# ?, prekäre Lebenslagen
# ?, benachteiligte Stadtteile
# ?, Schneider
# ?, Modellprojekte
# ?, Sozialministerium
# ?, Stärkenschwächenanalysen
# ?, aktueller gleichnamige Projektaufruf
# ?, Anteil von Mindestsicherungsleistungen
# ?, Bezug von Personen
# ?
5. +++ (SEM)
* Mobilitätskonzepte werden mit höheren Fördersummen gefördert und müssen nun den Leitlinien der Europäischen Kommission für nachhaltige urbane Mobilitätspläne beziehungsweise den Leitlinien für die Planung nachhaltiger städtische Logistik entsprechen: Dies bedeutet insbesondere eine zwingende stärkere Einbeziehung der möglichen Stakeholder in die Erarbeitung sowie eine umfassendere Betrachtung der verschiedenen Verkehrsmittel und des räumlichen Gebietes.
Damit soll die Vernetzung von Verkehrsmitteln stärker gefördert werden.
* Bei Mobilstationen wurde die Förderhöchstgrenze angehoben und eine Mindestausstattung festgelegt, die sich an den Vorgaben der Zweckverbände orientiert.
Neu ist zudem, dass an Mobilstationen zwingend eine Fahrradabstellmöglichkeit integriert sein muss.
* Die Förderung von Mobilitätsmanagement ist mit der neuen Richtlinie nun auch für Unternehmen im Rahmen der De-Minimis-Förderung vorgesehen, bisher waren nur Kommunen antragsberechtigt: Aufgrund der Einbindung der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern in das Zukunftsnetz Mobilität NRW und der damit einhergehenden gestärkten Beratung der Betriebe wird mit einem erhöhten Bedarf an Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements gerechnet.
Datum: 2022-09-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mobilitaet-und-mobilitaetsmanagement-neue-richtlinie-ermoeglicht-foerderung-von;
Themen: Quartiersgaragen
# ?, neue Richtlinie
# ?, stetige Mobilität
# ?, Mobilstationen
# ?, Verkehrsmittel
# ?, Jahresprogramme
# ?, Förderprogramm
# ?, Vernetzung von Verkehrsmitteln
# ?, Mobilitätskonzepte
# ?, Förderinstrumente
# ?
6. +++ (SEM)
Seit 2014 setzt Nordrhein-Westfalen die Landesinitiative "NRW hält zusammen ... für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung" um.
Der gleichnamige Projektaufruf ist Teil davon.
Die Förderhöchstgrenze beträgt pro Projekt insgesamt 75.000 Euro für das laufende Jahr.
Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, Kreise, kreisangehörige Gemeinden, Träger der Freien Wohlfahrtspflege und weitere Akteure, wie Kirchen- und Moscheegemeinden, Sozialverbände, Gewerkschaften, Selbsthilfegruppen, Sport- und Kulturvereine, Integrationszentren und -agenturen, Migrantenselbstorganisationen und Familienbildungsstätten.
Antragsschluss ist der 30. April 2016.
Datum: 2016-02-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neuauflage-des-foerderprogramms-nrw-haelt-zusammen-fuer-ein-leben-ohne-armut-und;
Themen: Armut
# ?, Ausgrenzung
# ?, nordrhein-westfälisches Sozialministerium
# ?, benachteiligte Stadtteile
# ?, Leben
# ?, Mikrozensuszahlen
# ?, gleichnamiger Projektaufruf
# ?, Anteil von Mindestsicherungsleistungen
# ?, Bezug von Personen
# ?, einzelne Lebensphasen
# ?
7. +++ (SEM)
Dabei orientiert sich die Förderung am jeweils angestrebten Waldbestand.
Bei heimischen Eichen-Buchen-Wäldern kann sie zum Beispiel bis zu 10.200 Euro pro Hektar betragen.
Die bisherige Förderhöchstgrenze von 50.000 Euro wurde für Maßnahmen der Wiederbewaldung bereits im Februar dieses Jahres aufgehoben.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die künftigen Wälder standortgerecht sind.
Den Kern der Wiederbewaldung bilden heimische Laubbaumarten, die je nach Standort mit weiteren Baumarten kombiniert werden können.
Datum: 2022-06-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-foerderangebote-fuer-klimastabile-wiederbewaldung;
Themen: klimastabile Wiederbewaldung
# ?, neue Förderangebote
# ?, heimische Laubbaumart
# ?, Waldinfo
# ?, Waldbaukonzept
# ?, Waldbesitzerinnen
# ?, Internetportal
# ?, Stürme
# ?, Bestandsfläche
# ?, Maßnahmen der Wiederbewaldung
# ?
8. +++ (SEM)
Die prognostizierte Eigenverbrauchsquote muss bei mindestens 80 Prozent liegen.
Die Förderquote beläuft sich auf regulär bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Förderhöchstgrenze liegt bei 350.000 Euro pro System bzw. Gebäude.
Gefördert werden außerdem Planungsvorhaben zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zur Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen.
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände im Rheinischen Revier.
Datum: 2024-01-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-foerdert-kommunalen-photovoltaik-ausbau-mit-bis-zu-60;
Themen: rheinisches Revier
# ?, Gigawattpakt
# ?, kommunale Gebäude
# ?, kommunaler Fotovoltaikausbau
# ?, Jahresveranstaltung
# ?, Erneuerbare Energie
# ?, Förderquote
# ?, Leuchtturm
# ?, Strukturstärkungsmittel
# ?, zuwendungsfähige Ausgaben
# ?