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Die Förderung des Landes ist im Rahmen des Zuwendungsvertrags u.a. an die Zusicherung des Beitrages der Kommunen geknüpft und wird für jeweils rund drei Jahre, jetzt in der Regel bis zum 31. Juli 2024, festgeschrieben.
So können die Kommunen als Arbeitgeber ihrer Förderverpflichtung, Lehrkräfte möglichst nur sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, nachkommen.
Das Förderkonzept der Musikschuloffensive ist gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem LVdM konzipiert worden.
Bereits seit 2020 stehen im Rahmen der Musikschuloffensive über die Geschäftsstelle des LVdM zudem allen öffentlichen Musikschulen - auch jenen, die nicht Mitglied im Verband sind - Beratungs- und Informationsangebote zur Verfügung:
Fachreferentinnen und Fachreferenten unterstützen die Musikschulen unter anderem in den Bereichen Talentförderung, Nachwuchsförderung, Personalentwicklung, Digitalisierung der musikalischen Bildung oder Interkultur und Diversität.

Datum: 2021-09-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesoffensive-fuer-oeffentliche-musikschulen-jaehrlich-sieben-millionen-euro-mehr;
Themen: öffentliche Musikschulen # ?, musikalische Bildung # ?, Musikschulen in Nordrhein-Westfalen # ?, Tanzschulen # ?, kulturelle Bildung # ?, Digitalisierungsmittel # ?, Fachreferenten # ?, Fachreferentinnen # ?, Förderkonzept der Musikschuloffensive # ?, Förderverpflichtung # ?