1. +++ (SEM)

Hier sind NWL und VRR als Bewilligungsbehörde zuständig, die die Zuwendungsanträge fördertechnisch prüfen.
In Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium bewilligen sie die Landesmittel zur Förderung der Vorhaben und zahlen diese den Kommunen und kommunalen Verkehrsunternehmen aus.
Seit der jüngsten Änderung im ÖPNV-Gesetz des Landes gibt es den neuen Fördertatbestand zur barrierefreien Umgestaltung von Stadtbahn-, Straßenbahn- und Bushaltestellen.
Haltestellen sollen in Zukunft von allen Personengruppen "ohne fremde Hilfe erreichbar, begreifbar und bedienbar" sein.
Förderbescheide gab es auch für die Bahnhöfe Brachelen, Kohlscheid, Hückelhoven-Baal, Castrop-Rauxel, Dormagen, Wetter sowie den Haltepunkt Emmerich-Elten, die so ausgebaut werden, dass dort künftig die neuen RRX-Züge halten können.

Datum: 2019-06-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bahnhofsausbau-und-barrierefreiheit-minister-wuest-und-vertreter-der-spnv;
Themen: Maßnahmenbeschreibung # ?, Bushaltestellen # ?, Gesamtkosten # ?, taktile Elemente # ?, Bahnhöfe # ?, Leistungsphasen # ?, nachhaltige Stärkung # ?, Busborde # ?, barrierefreier Ausbau # ?, Verlegung # ?

2. +++ (SEM)

"Wir wollen die Fördersätze so festlegen, dass sie auch Wirkung zeigen", so Groschek.
So soll die generelle Förderhöchstgrenze auf 90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben festgelegt werden.
"Mit den vier neuen Fördertatbeständen löst das Land den Investitionsstau auf und macht den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen fit für die Zukunft."

Datum: 2017-02-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/foerderung-der-elektromobilitaet-nimmt-fahrt-auf-minister-groschek-wir-setzen-den;
Themen: Investitionsmaßnahmen # ?, Anschaffung # ?, Innenstädte in NRW # ?, Beitrag für Umweltreinhaltung # ?, Luftreinhaltung # ?, Schienenpersonennahverkehr # ?, elektrische Antriebe # ?, Elektromobilität # ?, Förderdarlehen # ?, Hebel # ?

3. +++ (SEM)

Verkehrsminister Hendrik Wüst hat deswegen Vertreter von Kommunen, Kreisen und Verkehrsunternehmen zur Kommunalkonferenz ÖPNV eingeladen, um über die deutlich verbesserten Fördermöglichkeiten in diesem Bereich zu informieren.
Derzeit überarbeitet der Bund das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).
Neben einer deutlichen Aufstockung der Förderung auf eine Milliarde Euro jährlich ab 2021 und auf zwei Milliarden Euro ab 2025 sieht der Bund eine deutliche Erhöhung der Fördersätze und -quoten sowie eine Ausweitung der Fördertatbestände vor.
Das Land stockt die Fördersätze des Bundes zudem von 60 auf 95 Prozent auf.
"Damit halbiert sich der kommunale Anteil an den Baukosten von derzeit 10 auf 5 Prozent", erläuterte Wüst.

Datum: 2020-01-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kommunalkonferenz-oepnv-land-entlastet-kommunen-bei-oepnv-investitionen;
Themen: Kommunalkonferenz # ?, Auftakt von Gesprächen # ?, Fördersätze # ?, Fördermöglichkeiten # ?, Verkehrsunternehmen # ?, Bund # ?, Anteil des Baukosten # ?, Straßenbahnprojekte # ?, Bus # ?, Fördertatbestände # ?

4. +++ (SEM)

186 Kommunen machen bereits von dem Sofortprogramm Gebrauch und setzen gezielte Impulse vor Ort - dieses Erfolgsmodell gilt es fortzusetzen", so Ministerin Scharrenbach.
Die bewährten Förderbausteine des erstmals im Sommer 2020 veröffentlichen Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen werden mit dem neuen Programmaufruf fortgeführt: Die Anmietung von Ladenlokalen, der Zwischenerwerb von leerstehenden Immobilien sowie Expertisen, Beratungen und Moderationsprozesse im Zusammenhang mit der Reaktivierung von Einzelhandelsgroßimmobilien oder der Aufbau eines Zentrenmanagements sind weiterhin möglich.
Darüber hinaus hat die Landesregierung die Aufstockung des Programms um 30 Millionen Euro zum Anlass genommen, Fördertatbestände zu erweitern und neue Förderbausteine zu etablieren:
* Im Zusammenhang mit der Anmietung von Ladenlokalen durch die Kommune ist nun auch die bauliche Herrichtung der Lokale für die neue Nutzung förderfähig.
Insbesondere wird auch die Schaffung ausreichend großer Verkaufsflächen - zum Beispiel für die Ansiedlung von Lebensmitteleinzelhändlern - unterstützt.

Datum: 2021-10-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-leben-findet-innenstadt-2000-stadtbaeume-lassen;
Themen: Ladenlokale # ?, Anmietung # ?, Moderationsprozesse # ?, Expertisen # ?, Zwischenerwerb # ?, Stärkung für Innenstädte # ?, Beratungen # ?, Begrünungselemente # ?, Funktionsverluste # ?, Kostenobergrenze # ?

5. +++ (SEM)

* Für die Anlaufphase von neuen Angeboten an Carsharing und Bikesharing gibt es eine neue Förderung, die für bis zu drei Jahre die Betriebskostendefizite der Kommunen minimieren soll.
Gefördert werden neue Angebote dort, wo sie noch nicht existieren: So soll Sharing auch in Kommunen etabliert werden, in denen es sich wegen der längeren Anlaufphase wirtschaftlich derzeit nicht rechnet.
* Ein neuer Fördertatbestand wurde auch mit den Quartiersgaragen eingeführt, um Kommunen für die Errichtung in Neubau- und Bestandsquartieren eine Fördermöglichkeit anzubieten.
Quartiersgaragen stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern des jeweiligen Quartiers zum Parken zur Verfügung und sollen Freiflächen schaffen für lebenswerte Bereiche wie zum Beispiel Begegnungs-, Spiel- und Grünflächen.
Insgesamt soll so auch die Zahl der Fahrzeuge in Innenstädten und Wohnquartieren reduziert werden.

Datum: 2022-09-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mobilitaet-und-mobilitaetsmanagement-neue-richtlinie-ermoeglicht-foerderung-von;
Themen: Quartiersgaragen # ?, neue Richtlinie # ?, stetige Mobilität # ?, Mobilstationen # ?, Verkehrsmittel # ?, Jahresprogramme # ?, Förderprogramm # ?, Vernetzung von Verkehrsmitteln # ?, Mobilitätskonzepte # ?, Förderinstrumente # ?

6. +++ (SEM)

"
Das Antragsverfahren zum Krankenhauszukunftsfonds gestaltete sich zweistufig.
Dabei hatten die förderberechtigten Krankenhäuser von Mitte bis Ende Mai 2021 die Gelegenheit, Bedarfsanmeldungen für alle elf Fördertatbestände des Krankenhauszukunftsfonds beim Land einzureichen.
Insgesamt wurden 1.384 Bedarfsanmeldungen mit einem Gesamtfördervolumen von rund einer Milliarde Euro eingereicht.
Für die förderfähigen Vorhaben konnte das Land anschließend bis zum 31. Dezember 2022 Anträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einreichen.

Datum: 2023-08-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/krankenhauszukunftsfonds-rund-8922-millionen-euro-fuer-die-digitale-infrastruktur;
Themen: Krankenhauszukunftsfonds # ?, digitale Infrastruktur # ?, Behandlungsleistungen # ?, Klinikabläufe # ?, Patientenportale # ?, derzeitige Krankenhausreform # ?, digitales Medikationsmanagement # ?, elektronische Dokumentation # ?, letzte Anträge # ?, moderne Notfallkapazitäten # ?