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Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte durch den Bund und das Land.
Das Fördergebiet umfasst in Nordrhein-Westfalen derzeit 33 Kreise und kreisfreie Städte im Ruhrgebiet, am Niederrhein, im Rheinischen Revier, im Bergischen Land, in Südwestfalen und in Ostwestfalen-Lippe.
Neben der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen können auch Unternehmen etwa bei Ansiedlungs- oder Erweiterungsinvestitionen Unterstützung erhalten.
Die Antragstellung für die Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung, für Investitionen durch Unternehmen bei der NRW.BANK.

Datum: 2024-04-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/regionale-wirtschaftsfoerderung-land-beschleunigt-nachhaltige-transformation-der;
Themen: strukturschwache Regionen # ?, regionale Wirtschaftsförderung # ?, Richtlinie # ?, nachhaltige Transformation # ?, Wirtschaftsschutzministerium # ?, Klimaschutzministerium # ?, wichtiges Signal # ?, Förderung für Infrastrukturmaßnahmen # ?, klimaneutrale wettbewerbsfähige Wirtschaft # ?, optimierte Förderrichtlinie # ?