1. +++ (SEM)

Diese Rechtsverordnung regelt unter anderem, dass sich in Corona-Zeiten die individualisierte Regelstudienzeit der eingeschriebenen Studierenden um ein Semester erhöht.
Diese Entscheidung wirkt sich auch positiv auf die Dauer des BAföG-Bezugs aus, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung jetzt bestätigt hat: So geht mit der Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit um ein Semester auch eine Verlängerung der BAföG-Höchstbezugsdauer um ein Semester einher.
Dies ist möglich, da das BAföG bei der Förderungshöchstdauer an das jeweilige Landesrecht anknüpft.
Derzeit ist Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland in Deutschland mit einer derartigen Regelung.
"Studieren in Zeiten von Corona erfordert von den Studierenden besondere Flexibilität und Anpassungsbereitschaft.

Datum: 2020-06-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/hochschulen-studierende-nordrhein-westfalen-koennen-laenger-bafoeg-beziehen;
Themen: Studierende # ?, BAföG-Bezug # ?, Semester # ?, Förderungshöchstdauer # ?, Höchstdauer # ?, Unterstützung für Ausbildung # ?, coronabedingte Erhöhung # ?, jeweiliges Landesrecht # ?, Anpassungsbereitschaft # ?, besondere Flexibilität # ?