1. +++ (SEM)

"Die Vorgabe stellt sicher, dass der Wettbewerb um öffentliche Aufträge nicht über die Lohnkosten ausgetragen wird.
Keiner soll bei der Auftragsvergabe nur deshalb den Kürzeren ziehen, weil er seine Leute nach Tarif bezahlt.
Faire Löhne tragen zudem zur Qualität und Fahrgastsicherheit im öffentlichen Personennahverkehr bei.
"
Zukünftig gelten im straßengebundenen ÖPNV sowohl die Tarifverträge der kommunalen Verkehrsunternehmen als auch des privaten Omnibusgewerbes als repräsentativ.

Datum: 2016-04-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-regelt-tariftreue-im-oeffentlichen-personennahverkehr-nrw-neu;
Themen: neue Rechtsverordnung # ?, repräsentative Tarifverträge # ?, Auftragsvergabe # ?, privates Omnibusgewerbe # ?, Vergabegesetz # ?, Tariftreuegesetz # ?, öffentliche Aufträge # ?, Straße # ?, Eisenbahngewerkschaft # ?, Fahrgastsicherheit # ?