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Sie entstehen insbesondere durch zusätzliche Raumbedarfe bei den Schulträgern sowie durch die Einrichtung und Ausstattung der Räume.
Die jährlich wiederkehrenden Kosten belaufen sich auf schätzungsweise insgesamt rund 109,05 Millionen Euro.
Sie umfassen insbesondere Bewirtschaftungskosten für zusätzliche Räume, Aufwendungen für Lernmittel, Kosten für die Beförderung von Kindern zwischen Kindertageseinrichtung und Vorkursort, Fahrkostenerstattungen sowie den damit verbundenen Verwaltungsaufwand.
Mit der Einführung der ABC-Klassen wird in Nordrhein-Westfalen Neuland betreten.
Verlässliche Erfahrungswerte liegen daher noch nicht vor.

Datum: 2026-04-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-regelt-kostenuebernahme-fuer-abc-klassen-entwurf-fuer;
Themen: ABC-Klassen # ?, Belastungsausgleichsgesetz # ?, Konnexitätsausführungsgesetz # ?, Einführung # ?, Entwurf # ?, Kostenübernahme # ?, kommunale Spitzenverbände # ?, Beteiligungsverfahren # ?, Einlassungen # ?, Fahrkostenerstattungen # ?