1. +++ (SEM)
* digitale Kontaktdaten aus vorgelagerten Kontakterfassungssystemen (z.B. digitale Besucherlisten in Gastronomie, Pflegeheimen oder Unternehmen) zu übernehmen,
* Symptomangaben der Kontaktpersonen ohne telefonische Rückfragen zu erfassen,
* Daten zu Fallmeldungen und Kontaktpersonen datenschutzkonform und sicher mit anderen Gesundheitsämtern auszutauschen, ohne dabei auf Fax oder Postversand zurückgreifen zu müssen.
Seit Beginn dieses Jahres besteht für alle medizinischen Labore die Pflicht, Laborbefunde digital an die Gesundheitsämter über DEMIS, das deutsche elektronische Melde- und Informationssystem für den Gesundheitsschutz, zu übermitteln.
Die althergebrachte Versendung der Laborbefunde per Fax ist dann nicht mehr zulässig.
Datum: 2021-01-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-pinkwart-und-minister-laumann-setzen-sich-fuer-verstaerkte-digitalisierung;
Themen: Gesundheitsämter
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