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"Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist es", so Kutschaty, "neue Teilzeitangebote für Richter und Staatsanwälte einzuführen, um so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Justizberufen noch weiter zu stärken".
Teilzeitarbeit ist künftig während der Elternzeit auch mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit möglich.
Zusätzlich wird in der Justiz eine Familienpflegezeit als neues Modell der Teilzeitbeschäftigung eingeführt.
Daneben soll es Richtern und Staatsanwälten ermöglicht werden, ihre Berufserfahrung über die Regelarbeitsgrenze hinaus in die Justiz einzubringen und ihre Dienstzeit bis zur Vollendung des 67. Lebensjahrs auf Antrag zu verlängern.
Das neue Landesrichter- und Staatsanwältegesetz wird die Beteiligungsrechte beider Berufsgruppen in einem Gesetz zusammenführen.
Datum: 2015-08-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neues-dienstrecht-fuer-richter-und-staatsanwaelte;
Themen: Landesrichtergesetz
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