1. +++ (SEM)
Bürgerschaftlich Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen können ab dem 1. Januar 2023 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Kleinstförderprogramms "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" stellen.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für das Förderprogramm erneut zwei Millionen Euro zur Verfügung.
Damit können auch in dieser Förderperiode bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden.
Das Schwerpunktthema lautet im kommenden Jahr "Zukunft gestalten - nachhaltiges Engagement fördern".
Die Antragsstellung erfolgt über das Online-Förderportal engagementfoerderung.nrw.
Datum: 2022-11-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/foerderprogramm-2000-x-1000-euro-fuer-das-engagement-setzt-im-naechsten-jahr;
Themen: zivilgesellschaftliche Organisationen
# ?, Nachhaltigkeit
# ?, Engagierte
# ?, bestehendes Engagement
# ?, Programme der Kleinstförderung
# ?, eigenes Engagement
# ?, zusätzliche Förderzugänge
# ?, Onlineförderportal
# ?, hilfreiche Tipps
# ?, Festbetrag
# ?
2. +++ (SEM)
Zur Unterstützung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer wurden bereits im Jahr 2019 die Förderrichtlinien Extremwetterfolgen veröffentlicht.
Seitdem wurden über 100 Millionen Euro ausgezahlt, um die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der Beseitigung der Schäden zu unterstützen, die seit 2018 durch Stürme, Dürren und Borkenkäfer entstanden sind.
Damit Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer rasch an Fördergelder kommen und diese flexibel für die Wiederbewaldung einsetzen können, sind die Förderrichtlinien im Juni 2022 deutlich vereinfacht und verbessert worden: Die Förderung wird als flächenbezogener Festbetrag bewilligt, der alle erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Wiederbewaldung berücksichtigt.
Einen Förderhöchstbetrag pro Antragsteller gibt es für die Wiederbewaldung nicht mehr.
Für das Jahr 2022 stehen in den Förderrichtlinien Extremwetterfolgen noch ausreichend Fördermittel zur Verfügung, die vor allem für die Wiederbewaldung genutzt werden sollen.
Datum: 2022-11-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/forstministerin-gorissen-greift-zum-auftakt-der-pflanzsaison-selbst-zum-spaten;
Themen: Waldbesitzerinnen
# ?, Waldstandorte in Nordrhein-Westfalen
# ?, Spaten
# ?, digitales Kartenmaterial
# ?, Beschaffenheit
# ?, Extremwetterfolgen
# ?, Forstleute
# ?, detaillierte Informationen
# ?, Auswahl
# ?, Böden
# ?
3. +++ (SEM)
Dafür stellt das Land Nordrhein-Westfalen zusätzlich zwei Millionen Euro zur Verfügung.
Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, erklärt: "Ich freue mich, dass die Engagierten in Nordrhein-Westfalen durch das neue Landesprogramm nun eine zusätzliche Unterstützung erhalten und kleinere Projekte und Vorhaben umsetzen können.
Das Land wird bis zu 2000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro fördern.
Der diesjährige Themenschwerpunkt lautet "Gemeinschaft gestalten - engagierte Nachbarschaft leben".
"
Datum: 2021-09-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-stellt-zwei-millionen-euro-fuer-das-neue-kleinstfoerderprogramm-2000-x-1000;
Themen: zivilgesellschaftliche Organisationen
# ?, Antragsstart
# ?, neues Landesprogramm
# ?, Initiativen
# ?, diesjähriger Themenschwerpunkt
# ?, niederschwelliger Förderzugang
# ?, Engagierte in Nordrhein-Westfalen
# ?, Programme der Kleinstförderung
# ?, zusätzliche Förderzugänge
# ?, Festbetrag
# ?
4. +++ (SEM)
Bürgerschaftlich Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen können ab dem 1. April 2022 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Kleinstförderprogramms "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" stellen.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für das im vergangenen Jahr erstmals aufgelegte Förderprogramm erneut zwei Millionen Euro zur Verfügung.
Damit können auch in dieser Förderperiode bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden.
Das Schwerpunktthema lautet wieder "Gemeinschaft gestalten - engagierte Nachbarschaft leben".
Die Antragsstellung erfolgt über das Online-Förderportal "engagementfoerderung.nrw".
Datum: 2022-03-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-unterstuetzt-erneut-projekte-und-vorhaben-von-buergerschaftlich-engagierten;
Themen: engagierte Nachbarschaft
# ?, Schwerpunktthema
# ?, zivilgesellschaftliche Organisationen
# ?, Engagierte in Nordrhein-Westfalen
# ?, zusätzliche Unterstützung
# ?, Initiativen
# ?, Vorhaben
# ?, Notlage von Menschen
# ?, Gemeinschaft
# ?, neue Nachbarschaft
# ?
5. +++ (SEM)
Auch die Pflegeschulen an Krankenhäusern werden im Jahr 2020 zusätzlich gefördert -über die Einzelförderung gemäß § 21a KHGG NRW.
Zur Verteilung der 250 Millionen Euro sind zwei Förderverfahren mit unterschiedlichen Schwerpunkten vorgesehen:
* Ausbau von Ausbildungsplätzen an Pflegeschulen: Zur Finanzierung des Kapazitätsaufbaus steht einmalig ein pauschalierter Festbetrag in Höhe von 20.400 Euro pro neu eingerichtetem Schulplatz zur Verfügung.
* Modernisierungsmaßnahmen an Pflegeschulen: Hierfür ist eine Modernisierungspauschale je belegtem Schulplatz in Höhe von 5.100 Euro vorgesehen.
Das Gesundheitsministerium hat dazu jetzt eine Förderrichtlinie und einen Förderaufruf veröffentlicht: www.mags.nrw/pflegeschulen-sonderprogramm
Datum: 2020-10-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-ein-kraftakt-fuer-die-pflege-land-stellt-zusaetzlich-250-millionen;
Themen: Pflegeausbildung
# ?, zukunftsorientierte Fachkraftausbildung
# ?, zusätzliche Schulplätze
# ?, bestehende Gebäude
# ?, Krankenhaus
# ?, Finanzierung
# ?, Kapazitätsaufbau
# ?, Modernisierungspauschale
# ?, belegter Schulplatz
# ?, moderne Ausbildungseinrichtungen
# ?
6. +++ (SEM)
Dadurch erhöht sich die Zahl der Kommunen, die vom HAP profieren können, von bisher 140 auf 191.
Ein weiterer neuer Baustein ist die Förderung des Erwerbs von Zusatzqualifikationen von nichtärztlichem Praxispersonal, wie beispielsweise die Ausbildung zu einer Entlastenden Versorgungsassistentin (EVA).
Hier fördert das Land die Zusatzausbildung künftig mit einem Festbetrag in Höhe von bis zu 1.000 Euro.
Ebenfalls neu ist die Aufnahme der Förderung von Lehrpraxen in das Hausarztaktionsprogramm, um mehr Medizinstudierenden schon während ihrer Ausbildung die Möglichkeit bieten zu können, den Beruf der Hausärztin bzw. des Hausarztes kennenzulernen.
Für Investitionskosten können ab sofort bis zu 10.000 Euro seitens des Landes bewilligt werden.
Datum: 2016-12-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-land-weitet-foerderung-fuer-hausaerztliche-versorgung-aus-rund;
Themen: hausärztliche Versorgung
# ?, Hausarztaktionsprogramm
# ?, Hausärztinnen
# ?, gesetzlicher Sicherstellungsauftrag
# ?, Einzelförderungen
# ?, nichtärztliches Praxispersonal
# ?, rückzahlbarer Zuschuss
# ?, Altersstruktur
# ?, ambulante Versorgung
# ?, Weiterbildungen
# ?
7. +++ (SEM)
Das Land stellt wegen des schweren Unwetters im Juli 2014 der Stadt Münster 4,5 Millionen Euro und der Stadt Greven 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.
"Wir wollen den Kommunen unter die Arme greifen.
Die Hilfe erfolgt so schnell wie möglich als Festbetrag", sagte Innenminister Ralf Jäger.
Inneres
Das Land stellt wegen des schweren Unwetters im Juli 2014 der Stadt Münster 4,5 Millionen Euro und der Stadt Greven 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Datum: 2014-12-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-unterstuetzt-durch-unwetter-geschaedigte-kommunen;
Themen: Unwetter
# ?, Festbetrag
# ?, Quadratmeter
# ?, Jahrhundertereignis
# ?, Sondermüll
# ?, Sperrgut
# ?, Zug des Unwetters
# ?, gefallene Regenmengen
# ?, Gebäudeschäden
# ?, geschädigte Kommunen
# ?
8. +++ (SEM)
Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen können ab dem 1. Januar 2023 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Kleinstförderprogramms "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" stellen.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für das Förderprogramm erneut zwei Millionen Euro zur Verfügung.
Damit können auch in dieser Förderperiode bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden.
Das Schwerpunktthema lautet im Jahr 2023: "Zukunft gestalten - nachhaltiges Engagement fördern".
Die Antragstellung erfolgt über das Online-Förderportal engagementfoerderung.nrw.
Datum: 2023-01-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/start-des-foerderprogramms-2000-x-1000-euro-fuer-das-engagement-mit-fokus-auf;
Themen: zivilgesellschaftliche Organisationen
# ?, Engagierte
# ?, Vereine
# ?, Foodsharingangebote
# ?, Heimathäuser
# ?, Mehrweggeschirr
# ?, gemeinschaftliches Aufstellen
# ?, vorstellbare Maßnahmen
# ?, Insektenhotels
# ?, bestehendes Engagement
# ?
9. +++ (SEM)
Dr. Claus Pommer, Bürgermeister Stadt Hilden: "Ich bedanke mich bei der Landesregierung für die finanzielle Unterstützung unseres Tierheims und freue mich sehr, dass damit die wichtige Arbeit des Tierheims und vor allem das Engagement der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gewürdigt wird."
Der Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. ist ein privat geführter, gemeinnütziger Verein, welcher das Tierheim betreibt und für dessen Finanzierung verantwortlich ist.
Von den Vertragsstädten erhalten sie einen Festbetrag für die Aufnahme von Fundtieren der Gemeinden.
Bei ausreichend Platz werden auch Abgabetiere gegen eine Schutzgebühr aufgenommen - hierzu ist das Tierheim jedoch nicht verpflichtet.
Die Zahlen, besonders der Fundtiere, steigen Jahr für Jahr.
Datum: 2023-06-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tierschutz-ministerin-silke-gorissen-uebergibt-foerderbescheid-das-tierheim-hilden;
Themen: Tierheime
# ?, Fundtiere
# ?, Energiekostenentlastung
# ?, Förderbescheid
# ?, Tierschutz
# ?, Landestierschutzbeauftragte
# ?, Tiere
# ?, Einrichtungen
# ?, Summe
# ?, Festbetrag für Aufnahme
# ?
10. +++ (SEM)
Besonders engagierte und geeignete Absolventinnen und Absolventen der Pflegefachassistenzausbildung haben die Möglichkeit, in eine dreijährige Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau einzusteigen und diese um bis zu ein Jahr zu verkürzen.
Für eine bedarfsgerechte Ausbildung in der neuen Pflegefachassistenz fördert das Land Nordrhein-Westfalen den Schulplatz von Auszubildenden, die ihre praktische Ausbildung im Bereich der Altenhilfe ableisten.
Die Pflegeschulen erhalten einen pauschalierten Festbetrag je Auszubildendem oder Auszubildender in Höhe von bis zu 585 Euro pro Monat.
Dies gilt unabhängig von der Trägerschaft der Pflegeschule in ganz Nordrhein-Westfalen.
Auszubildende, die ihren Ausbildungsvertrag mit einem Krankenhausträger abgeschlossen haben, werden wie bislang über das Krankenhausfinanzierungsgesetz refinanziert.
Datum: 2021-07-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weg-frei-fuer-die-pflegefachassistenzausbildung;
Themen: Gesundheitsassistenz
# ?, Krankenpflegeassistenz
# ?, Pflegeschulen
# ?, Bereich der Altenhilfe
# ?, Schulplatz von Auszubildende
# ?, Trägerschaft der Pflegeschule
# ?, bedarfsgerechte Ausbildung
# ?, neue Pflegefachassistenz
# ?, notwendiger Hintergrund
# ?, pauschalierter Festbetrag
# ?
11. +++ (SEM)
Mit Erlass vom 28. März 2023 wurde für Bürgerbusvereine, die weitere Linien betreiben beziehungsweise zwecks Taktverdichtung Zweitfahrzeuge einsetzen, die Fördermöglichkeit dieser Fahrzeuge einheitlich geregelt.
Da bei einem Verein mit zwei im ständigen Betrieb befindlichen Fahrzeugen in der Regel deutlich mehr ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer benötigt werden, haben Vereine mit mehreren Bürgerbusfahrzeugen oft weitaus höhere Ausgaben, insbesondere für ärztliche Untersuchungen, Schulungen, Gebühren für die Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung oder Kleidung der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer.
Das Ministerium hat per Erlass vom 12. August 2024 nun festgelegt, dass sich der Festbetrag für die Organisationskostenpauschale für Vereine mit Zweitfahrzeugen ab diesem Jahr für jedes weitere notwendige Fahrzeug um 5.000 Euro erhöht.
Die Aufstockung in den Jahren 2024 und 2025 wird im Jahr 2026 evaluiert, um gegebenenfalls eine Anpassung in der Höhe zu ermöglichen.
Insoweit gilt die Erhöhung zunächst für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026.
Datum: 2024-09-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-weitet-foerderung-fuer-buergerbusse-aus;
Themen: Zweitfahrzeuge
# ?, ehrenamtliche Fahrerinnen
# ?, herkömmliches Angebot
# ?, strukturelle Gegebenheiten
# ?, Bürgerbusse
# ?, Vereine
# ?, Öffentlicher Personennahverkehr
# ?, Bürgerbusfahrer
# ?, Bürgerbusfahrzeuge
# ?, Fahrerlaubnisse
# ?
12. +++ (SEM)
Das Thema des Förderprogramms lautet daher: "Engagiert in die Zukunft - junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten".
Die Landesregierung stellt dafür wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung.
Damit können bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden, die von jungen Menschen gestaltet werden oder die sich direkt an junge Engagierte richten.
Die Antragstellung erfolgt über das Online-Förderportal foerderung.
NRW.
Datum: 2025-04-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/foerderprogramm-2000-x-1000-euro-fuer-das-engagement-unterstuetzt-projekte-zum;
Themen: junges Engagement
# ?, zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse
# ?, junge Engagierte
# ?, neue Runde
# ?, Gründung einer Initiative
# ?, Thema des Förderprogramms
# ?, diesjähriges Förderthema
# ?, kostenfreies Webinar
# ?, Antragstellung
# ?, eigener Nachwuchs
# ?
13. +++ (SEM)
Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.
Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.
Ein Beispiel: Vereine erzielen mit der Durchführung von Festen oder durch zeitweise Vermietung oder durch Eintrittsgelder in der Zeit zwischen März und Oktober regelmäßig Erlöse, die zur Deckung laufender Kosten zwingend erforderlich sind.
Kann der Wegfall dieser Erlöse aufgrund der Corona-Pandemie nicht ausgeglichen werden, kann der Betrag gefördert werden, der zur Deckung unvermeidlicher laufenden Kosten erforderlich ist.
Zum Verfahren Weitere Informationen zum Sonderprogramm sind auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar.
Zum Verfahren Weitere Informationen zum Sonderprogramm sind auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar.
Anträge können ab dem 15. Juli 2020 - ausschließlich online - gestellt werden.
Datum: 2020-07-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-sonderprogramm-heimat-2020-startet-50-millionen-euro-zur;
Themen: Coronalage
# ?, Erlöse
# ?, gemeinnützige Vereine
# ?, Coronapandemie
# ?, Unterstützung
# ?, Anträge
# ?, Einnahmen
# ?, Verbände
# ?, Antragsinitiative
# ?, Sonderhilfe
# ?
14. +++ (SEM)
Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.
Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.
Ein Beispiel: Vereine erzielen mit der Durchführung von Festen oder durch zeitweise Vermietung oder durch Eintrittsgelder in der Zeit zwischen März und August regelmäßig Erlöse, die zur Deckung laufender Kosten zwingend erforderlich sind.
Kann der Wegfall dieser Erlöse aufgrund der Corona-Pandemie nicht ausgeglichen werden, kann der Betrag gefördert werden, der zur Deckung unvermeidlicher laufenden Kosten erforderlich ist.
Zum Verfahren Sobald der Landtag Nordrhein-Westfalen am 29. Juni 2020 die Finanzmittel aus dem NRW-Rettungsschirm freigegeben hat, kann das Sonderprogramm starten.
Zum Verfahren Sobald der Landtag Nordrhein-Westfalen am 29. Juni 2020 die Finanzmittel aus dem NRW-Rettungsschirm freigegeben hat, kann das Sonderprogramm starten.
Informationen sind auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (www.mhkbg.nrw) ab dem 29. Juni 2020 abrufbar.
Datum: 2020-06-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-von-corona-pandemie-betroffene-vereine-koennen-zuschuss-bis;
Themen: Finanzmittel
# ?, Sonderprogramm
# ?, Erlöse
# ?, Landtag
# ?, Brauchtum
# ?, Coronapandemie
# ?, NRW-Rettungsschirm
# ?, Einnahmen
# ?, Freigabe von Finanzmitteln
# ?, Sinn von Aktivitäten
# ?
15. +++ (IR)
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können einen Festbetrag von grundsätzlich 5.000 EUR je Betriebsstätte erhalten.
Datum: 2024-02-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-regelt-unterstuetzung-fuer-betroffene-von-naturkatastrophen;
Themen: Naturkatastrophen
# ?, akute Notlage
# ?, schwere Schäden
# ?, neue Richtlinie
# ?, schnelle Hilfe
# ?, Betroffene in Nordrhein-Westfalen
# ?, Erklärungen eines Antragsmusters
# ?, Naturereignis
# ?, alte Richtlinie
# ?, kompletter Schaden
# ?
16. ++ (IR)
Bürokratieabbau und Transparenz Das Kulturgesetzbuch bildet den Rahmen für eine Förderrichtlinie, die es erheblich erleichtert, Anträge auf Förderung zu stellen: Themen der Richtlinie sind u.a. ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, die Anrechnung ehrenamtlichen Engagements, die anteilmäßige Berücksichtigung fest angestellten Personals, vereinfachte Verwendungsnachweise sowie Festbetragsförderung.
Datum: 2021-11-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landtag-beschliesst-neues-kulturgesetzbuch-fuer-nordrhein-westfalen;
Themen: Künstlerinnen
# ?, ländliche Räume
# ?, Musikschulen
# ?, Provenienzforschung
# ?, neues Kulturgesetzbuch
# ?, Honoraruntergrenzen
# ?, Nachhaltigkeit
# ?, Kulturförderung
# ?, Regelungen
# ?, Bürokratieabbau
# ?
17. ++ (IR)
Die Billigkeitsleistung erfolgt als Festbetrag in Form einer nicht rückzahlbaren Leistung.
Datum: 2023-12-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-landesregierung-nordrhein-westfalen-unterstuetzt-27;
Themen: Starkregenkatastrophe
# ?, Hochwasserkatastrophe
# ?, betroffene Kommunen
# ?, Billigkeitsleistungen
# ?, Höhe
# ?, Finanzmittel
# ?, Ausgleich von Engpässen
# ?, Finanzbelastungen
# ?, Steuerungsaufgaben
# ?, Zug der Naturkatastrophe
# ?