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Antragstellungen sind nicht erforderlich.
Damit halten wir an einfachen Verfahren fest", sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Billigkeitsleistungen über 10 Millionen Euro dient zum Ausgleich von Finanzbelastungen durch die Beschäftigung von notwendigem zusätzlichen Personal oder notwendigen sonstigen Personalmehraufwendungen zur Bewältigung des zusätzlichen Arbeitsaufwandes im Zuge der Naturkatastrophe nach dem 15. Juli 2021 in allen Bereichen der Verwaltung.
Dazu zählen zum Beispiel die Beschäftigung von zusätzlichem Personal für planerische und baurechtliche Aufgaben, für Aufgaben im Bereich der sozialen Sicherung und des örtlichen Ordnungswesens oder für Querschnitts- und Steuerungsaufgaben.
Der hierzu notwendige Runderlass wird Anfang des Jahres 2024 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

Datum: 2023-12-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-landesregierung-nordrhein-westfalen-unterstuetzt-27;
Themen: Starkregenkatastrophe # ?, Hochwasserkatastrophe # ?, betroffene Kommunen # ?, Billigkeitsleistungen # ?, Höhe # ?, Finanzmittel # ?, Ausgleich von Engpässen # ?, Finanzbelastungen # ?, Steuerungsaufgaben # ?, Zug der Naturkatastrophe # ?