1. +++ (SEM)

NRW-Kommunen haben nun erneut die Möglichkeit, Standorte für eine Perspektivenklärung durch den Flächenpool NRW anzumelden und mit dessen Unterstützung städtebaulich funktionslos gewordene oder untergenutzte Flächen als wichtiges Entwicklungspotenzial zu reaktivieren.
"Flächenpolitisch stehen wir heute mehr denn je in einem großen Spannungsfeld: Es mangelt vielerorts besonders an bezahlbarem Wohnraum, aber auch bei Gewerbeflächen in integrierten Lagen steigt der Nachfragedruck.
Gleichzeitig brauchen wir unsere ehrgeizigen Flächensparziele: Zum Schutz von Freiräumen für die nachfolgenden Generationen und zur Konzentration auf urbane, kompakte Stadtstrukturen", so Groschek.
Vielversprechende Zwischenbilanz
Nach einer intensiven Pilotphase ist der Flächenpool NRW im Jahr 2014 offiziell gestartet.

Datum: 2015-10-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-groschek-kuendigt-auf-der-expo-real-2015-muenchen-drittes-aufrufverfahren;
Themen: Aufrufverfahren des Landesprogramms # ?, Expo # ?, großes Spannungsfeld # ?, integrierte Lagen # ?, Landesprogramm # ?, Immobilienmesse # ?, Nachfragedruck # ?, Gewerbeflächen # ?, Verkehr von Nordrhein-Westfalen # ?, bezahlbarer Wohnraum # ?

2. +++ (SEM)

Die "Flex-Modelle" sollen derzeit in drei Planungsregionen auf ihren Beitrag zu einer flexibleren, schnelleren und umsetzungsorientierteren Raumordnung erprobt werden.
Wir werden dabei unter Einbeziehung der Kommunen und der Regionen Wege entwickeln, wie möglichst flächensparend und flächenschonend insbesondere Wohnungs-, Gewerbe-, Industrie- und Infrastrukturflächenbedarfe gedeckt werden können.
Wir möchten den Kommunen einen größeren Spielraum in ihren Entwicklungsmöglichkeiten bei der räumlichen Umsetzung zu gewähren, soweit landesplanerische Vorgaben, insbesondere die Flächensparziele, das Leitbild der dezentralen Konzentration und der klimaneutrale Umbau nicht gefährdet werden.
* Prüfung, ob die vier bestehenden LEP-Standorte für landesbedeutsame, flächenintensive Großvorhaben für derartige Nutzungen weiter im LEP gesichert werden sollen und ob weitere derartige oder ähnliche Flächen zur Stärkung von Industrie und produzierendem Gewerbe bzw. der Transformation ausgewiesen werden können.
Sollte sich einer der bestehenden LEP-Standorte nicht mehr für eine weitere Sicherung für diesen Zweck eignen, wird geprüft, ob dieser Standort zukünftig im LEP als Gebiet zum Schutz der Natur, für die Landwirtschaft oder eine andere Nutzung wie z. B. Erneuerbare Energien gesichert werden soll.

Datum: 2023-06-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weitere-aenderung-des-landesentwicklungsplans-land-beschliesst-eckpunkte-fuer-eine;
Themen: Landesentwicklungsplan # ?, Prüfung # ?, Erneuerbare Energie # ?, Flächenverbrauch # ?, Eckpunkte # ?, Flächensparziele # ?, Gewerbeflächenbedarfe # ?, Industrieflächenbedarfe # ?, Infrastrukturflächenbedarfe # ?, Kiesabgrabungen # ?