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Bereits im letzten Jahr hatte das Ministerium für Schule und Bildung in einem Erlass vorsorglich geregelt, dass Auszubildende, die ihren Ausbildungsplatz verlieren, zur Sicherung des Ausbildungserfolgs in den Fachklassen des dualen Systems unterrichtet werden können, bis sie eine Alternative gefunden haben.
Zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses wurden bereits vor der Corona-Pandemie zahlreiche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der dualen Berufsausbildung und zur beruflichen Orientierung in die Wege geleitet.
Dazu gehörten bereits Maßnahmen zur Flexibilisierung zur Fachklassenbildung, um trotz geringer Auszubildendenzahlen möglichst ortsnah den Berufsschulunterricht anbieten zu können.
Durch die Corona-Pandemie hat es für das laufende Schuljahr 2020/2021 trotz aller Anstrengungen zur Stärkung des Ausbildungsmarktes zum Beispiel mit dem Bundesprogramm "Ausbildung sichern" und dem Handlungskonzept NRW "Ausbildung auch in Zeiten von Corona sichern" weniger Abschlüsse von Ausbildungsverträgen gegeben als in den Vorjahren.
Diese neuen Regelungen des Ministeriums für Schule und Bildung sind ein weiterer wichtiger Baustein, mit dem die Landesregierung die Auszubildenden stützt und ihnen und den Ausbildungsbetrieben Planungssicherheit gibt.

Datum: 2021-03-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erlass-zur-flexiblen-fachklassenbildung;
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