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Wie die Broschüre zeigt, ist die Bandbreite der Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr groß.
Sie reicht von monatlich 480 Euro im Friseurhandwerk bis hin zu 1.060,70 Euro für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst der Länder.
Auch im letzten Ausbildungsjahr gibt es branchenspezifische Unterschiede: Floristinnen und Floristen stehen im dritten Lehrjahr 677 Euro zu, Auszubildende im gewerblichen Baugewerbe erhalten dagegen im vierten Lehrjahr 1.580 Euro Tariflohn.
"Die Broschüre liefert wichtige Hintergrundinformationen", so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.
"Die Vergütung sollte aber nicht alleiniger Grund für die Berufswahl sein.

Datum: 2018-06-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/hilfestellung-bei-der-berufswahl-broschuere-des-arbeitsministeriums-informiert;
Themen: Berufswahl # ?, Publikation # ?, Übersicht von Anfangsentgelten # ?, Broschüre # ?, tarifliche Anfangsentgelte # ?, Arbeitsministerium # ?, Floristinnen # ?, Themakomplex # ?, alleiniger Grund # ?, branchenspezifische Unterschiede # ?