1. +++ (SEM)
Rechtlich vorgeschrieben sind die Überprüfungen nur alle zehn Jahre oder wenn sich an der Betriebsgenehmigung des Flughafens etwas ändern sollte.
Der Lärmschutzbereich untergliedert sich in Abhängigkeit von der Lärmbelastung in zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone.
In der Tagschutzzone 1 ist der Flughafenbetreiber verpflichtet, die Kosten für Maßnahmen zum passiven Schallschutz, wie zum Beispiel Schallschutzfenster zu tragen.
In der Nachtschutzzone sind zusätzlich die Kosten für Belüftungseinrichtungen für Schlafräume zu erstatten.
In der Tagschutzzone 2 müssen neu zu errichtende Gebäude gewissen Schallschutz-Standards genügen.
Datum: 2012-09-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-2;
Themen: Flughafen Dortmund
# ?, Lärmschutzbereich
# ?, Rechtsverordnung
# ?, Lärmschutzzonen
# ?, Bauverbote
# ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung
# ?, Fluglärmgesetz
# ?, Nachtschutzzone
# ?, passiver Schallschutz
# ?, Fluglärmschutzgesetz
# ?
2. +++ (SEM)
Grundlage dafür ist das im Juni 2007 novellierte Fluglärmschutzgesetz, das den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung Rechnung trägt.
Der Lärmschutzbereich untergliedert sich in Abhängigkeit von der Lärmbelastung in zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone.
In der Tagschutzzone 1 ist der Flughafenbetreiber verpflichtet, die Kosten für Maßnahmen zum passiven Schallschutz, wie zum Beispiel Schallschutzfenster zu tragen.
In der Nachtschutzzone sind zusätzlich die Kosten für Belüftungseinrichtungen für Schlafräume zu erstatten.
In der Tagschutzzone 2 müssen neu zu errichtende Gebäude gewissen Schallschutz-Standards genügen.
Datum: 2012-12-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-3;
Themen: Flughafen Paderborn
# ?, Lärmschutzbereich
# ?, Rechtsverordnung
# ?, Nachtschutzzone
# ?, Flughafen Münster
# ?, Bauverbote
# ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung
# ?, passiver Schallschutz
# ?, Fluglärmschutzgesetz
# ?, Ansprüche
# ?
3. +++ (SEM)
Grundlage dafür ist das im Juni 2007 novellierte Fluglärmschutzgesetz, das den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung Rechnung trägt.
Der Lärmschutzbereich untergliedert sich in Abhängigkeit von der Lärmbelastung in zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone.
In der Tagschutzzone 1 ist der Flughafenbetreiber verpflichtet, die Kosten für Maßnahmen zum passiven Schallschutz, wie zum Beispiel Schallschutzfenster, zu tragen.
In der Nachtschutzzone sind zusätzlich die Kosten für Belüftungseinrichtungen für Schlafräume zu erstatten.
In der Tagschutzzone 2 müssen neu zu errichtende Gebäude gewissen Schallschutz-Standards genügen.
Datum: 2013-06-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-4;
Themen: Lärmschutzbereich
# ?, Nachtschutzzone
# ?, Rechtsverordnung
# ?, passiver Schallschutz
# ?, 2 Flugplätze
# ?, Tagschutzzone
# ?, Bauverbote
# ?, Belüftungseinrichtungen
# ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung
# ?, Flughafenbetreiber
# ?
4. +++ (SEM)
Grundlage dafür ist das im Juni 2007 novellierte Fluglärmschutzgesetz, das den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung Rechnung trägt.
Der Lärmschutzbereich untergliedert sich in Abhängigkeit von der Lärmbelastung in zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone.
In der Tagschutzzone 1 ist der Flughafenbetreiber verpflichtet, die Kosten für Maßnahmen zum passiven Schallschutz, wie zum Beispiel Schallschutzfenster zu tragen.
In der Nachtschutzzone sind zusätzlich die Kosten für Belüftungseinrichtungen für Schlafräume zu erstatten.
In der Tagschutzzone 2 müssen neu zu errichtende Gebäude gewissen Schallschutz-Standards genügen.
Datum: 2013-11-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-5;
Themen: Lärmschutzbereich
# ?, Nachtschutzzone
# ?, Rechtsverordnung
# ?, 2 Flugplätze
# ?, Bauverbote
# ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung
# ?, passiver Schallschutz
# ?, Fluglärmschutzgesetz
# ?, Flughafen Dortmund
# ?, Lärmbelastung
# ?
5. +++ (SEM)
Damit sind die Vorgaben des Fluglärmschutzgesetzes, an allen großen zivilen und militärischen Flugplätzen Lärmschutzbereiche festzusetzen, nun durch die Landesregierung vollumfänglich erfüllt.
Der Lärmschutzbereich untergliedert sich in Abhängigkeit von der Lärmbelastung in zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone.
In der Tagschutzzone 1 ist der Flughafenbetreiber verpflichtet, die Kosten für Maßnahmen zum passiven Schallschutz, wie zum Beispiel Schallschutzfenster, zu tragen.
In der Nachtschutzzone sind zusätzlich die Kosten für Belüftungseinrichtungen für Schlafräume zu erstatten.
In der Tagschutzzone 2 müssen neu zu errichtende Gebäude gewissen Schallschutz-Standards genügen.
Datum: 2013-12-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-6;
Themen: Fluglärmschutzgesetz
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# ?, Bauverbote
# ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung
# ?, Nachtschutzzone
# ?