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Auch seien die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung nur unzureichend durchgeführt worden.
Dies ist nach dem Urteil nicht der Fall.
Insbesondere sei von der Behörde der vom Ausbauvorhaben verursachte Lärm durch Flugzeug-Bodenbewegungen zutreffend ermittelt und bewertet worden.
Das Gericht hat keine erheblichen Verfahrensmängel festgestellt und die Abwägungsentscheidung des Ministeriums für fehlerfrei erachtet.
Die Revision wurde nicht zugelassen.

Datum: 2018-06-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/oberverwaltungsgericht-bestaetigt-verkehrsministerium;
Themen: bauliche Erweiterungsmaßnahmen # ?, Oberverwaltungsgericht # ?, Flughafen Düsseldorf # ?, Flugbewegungen # ?, Flugzeugbodenbewegungen # ?, Niederschlagswasserbehandlungsanlage für Vorfeldentwässerung # ?, Privatkläger # ?, westliches Betriebsgelände # ?, zusätzliche Vorfeldflächen # ?, Abwägungsentscheidung # ?