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Der Gesamtfinanzierungsbedarf eines Jahres wird von vier Kostenträgern nach gesetzlich festgelegten prozentualen Anteilen aufgebracht.
Diese sind: Die Krankenhäuser mit einem Anteil von rund 57 Prozent, die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen mit rund 30 Prozent, das Land Nordrhein-Westfalen mit rund neun Prozent und die soziale Pflegeversicherung mit einem Anteil von rund vier Prozent.
Sowohl die Träger der praktischen Ausbildung als auch die Pflegeschulen erhalten aus dem Fondssystem ein Ausbildungsbudget zur Finanzierung der Ausbildungskosten.
Das Ausbildungsbudget der Pflegeschulen setzt sich aus den nun festgelegten Pauschalbeträgen je Schülerin oder Schüler zusammen und dient der Finanzierung der Betriebskosten einschließlich der Kosten der Praxisbegleitung.
Das Ausbildungsbudget des jeweiligen Trägers der praktischen Ausbildung setzt sich aus den nun festgelegten Pauschalbeträgen, die der Finanzierung der praktischen Ausbildung einschließlich der Kosten der Praxisanleitung dienen sowie den Ausbildungsvergütungen zusammen.

Datum: 2019-10-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzierung-der-neuen-generalistischen-pflegeausbildung-fuer-2020-und-2021;
Themen: Pflegeschulen # ?, Verantwortliche der Pflege # ?, Ausbildungsbudget # ?, ausbildende Einrichtungen # ?, neue Pflegeausbildung # ?, praktische Ausbildung # ?, Schülerin # ?, Ausgleichsfonds # ?, Fondssystem # ?, Landesausgleichsfonds # ?