1. +++ (SEM)

In diesem Zeitraum können die Zusammenschlüsse die bewilligten Fördermittel verwenden.
Einen neuen Antrag müssen sie erst nach Ablauf dieses Bewilligungszeitraumes stellen.
Die früher praktizierte so genannte "indirekte" Förderung von Forstdienstleistungen ist zum 31. Dezember 2021 nach einer zweijährigen Übergangsfrist eingestellt worden.
Seitdem erhalten die forstlichen Zusammenschlüsse keine indirekte Förderung mehr, mit der sie die Beförsterung durch staatliche Forstleute ohne Antragsverfahren in Anspruch nehmen konnten.
Dank der "Direkten Förderung" können sie leichter zwischen staatlichen und anderen Dienstleistern wählen.

Datum: 2023-01-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/forstministerium-bewilligt-alle-antraege-zur-direkten-foerderung-des-waldbesitzes;
Themen: direkte Förderung # ?, Waldbesitzerinnen # ?, forstliche Zusammenschlüsse # ?, Förderung für Waldbesitz # ?, Betreuung # ?, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse # ?, Landesbetrieb # ?, Forstdienstleistungen # ?, Forstreviere # ?, Informationsseite # ?