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Bei heimlichen Bildaufnahmen des bekleideten Intimbereichs handelt es sich angesichts Millionen von Smartphones keinesfalls um eine Randerscheinung und schon gar nicht um eine Bagatelle.
Unser Recht muss eine klare Grenze ziehen, wenn Körperteile in sexueller Absicht heimlich oder gegen den Willen einer Person abgefilmt oder fotografiert werden.
Die Kleidung einer Frau ist niemals ein Freifahrtschein, ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu verletzen.
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Der Minister der Justiz unterstützt daher die Forderung aus der Petition, Bildaufnahmen, die aus sexueller Motivation heraus ohne Wissen oder gegen den Willen der Betroffenen hergestellt werden, strafbar zu machen, auch wenn sie durch Kleidung gegen Anblick geschützt sind.

Datum: 2025-08-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-der-justiz-setzt-sich-fuer-die-erweiterung-der-strafbarkeit-von-voyeur;
Themen: sexuelle Motivation # ?, Voyeuraufnahmen # ?, Kleidung # ?, Anblick # ?, Strafbarkeit # ?, Freifahrtschein # ?, Löschung # ?, Petition # ?, Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz # ?, bekleideter Intimbereich # ?