1. +++ (SEM)
Bislang riskieren Freifunk-Vereine, von den Finanzämtern nicht als gemeinnützig anerkannt zu werden, wenn sie Kommunikationsnetze betreiben.
Die Vereine dürfen dann keine Spendenquittungen ausstellen und sind damit für Spender weniger attraktiv.
Dies soll mit der Gesetzesinitiative aus NRW geändert werden: Der Betrieb von Freifunk-Netzen würde damit zu einem Katalogzweck in der Abgabenordnung.
Das Gesetz wird nun der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet.
Danach ist der Bundestag gefordert.
Datum: 2017-03-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesrat-beschliesst-nrw-gesetzesinitiative-zur-gemeinnuetzigkeit-von-freifunk;
Themen: Abgabenordnung
# ?, NRW-Gesetzesinitiative
# ?, künftige Freifunkvereine
# ?, heutige Sitzung
# ?, Gemeinnützigkeit
# ?, Netze
# ?, Betrieb von Freifunknetzen
# ?, Technikkompetenz
# ?, gemeinsamer Aufbau
# ?, kostenlose Kommunikationsnetzwerke
# ?
2. +++ (SEM)
10. August 2015
Wer zu Gast im Wirtschaftsministerium ist, kann ab sofort kostenfrei das Internet nutzen.
Der WLAN-Zugang wird über ein Freifunk-Netz bereitgestellt.
Eine Anmeldung mit Passwort-Zuweisung entfällt, es sind lediglich vorab die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren.
Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Datum: 2015-08-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gaeste-wlan-im-wirtschaftsministerium-freigeschaltet;
Themen: Wirtschaftsministerium
# ?, Passwortzuweisung
# ?, WLAN-Zugang
# ?, Nutzungsbedingungen
# ?, Anmeldung
# ?, Interneteinwahlknoten
# ?, Wartezone
# ?, freie Funknetze
# ?, großes Netz
# ?, zeitgemäßer Service
# ?
3. +++ (SEM)
Nur Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, dürfen Spendenquittungen ausstellen.
Einige Freifunk-Vereine haben diese Anerkennung erhalten - etwa, weil sie einen in der Abgabenordnung aufgeführten Katalogzweck erfüllen, wie die Förderung der Bildung, oder weil sie mildtätige Zwecke unterstützen - zum Beispiel durch Hard- und Software-Spenden an Flüchtlingsunterkünfte.
Sobald die Vereine aber darüber hinaus Freifunk-Netze aufbauen und betreiben, riskieren sie die Anerkennung als gemeinnützig.
Das hat zuletzt im vergangenen Jahr das Bundesfinanzministerium bestätigt.
Die Vereine dürfen dann keine für den steuerlichen Spendenabzug erforderlichen Zuwendungsbestätigungen ausstellen.
Datum: 2017-01-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-setzt-sich-fuer-die-gemeinnuetzigkeit-von-freifunk-initiativen;
Themen: Abgabenordnung
# ?, Freifunknetze
# ?, Gemeinnützigkeit
# ?, Anerkennung
# ?, Änderung
# ?, nordrhein-westfälisches Kabinett
# ?, Vereine
# ?, Bundesebene
# ?, Bundesrat des Februars
# ?, Funkreichweite
# ?