1. +++ (SEM)
* Galt bisher, dass Bauanträge, die bis zum 1. Oktober 2017 vollständig und ohne erhebliche Mängel waren, nach altem Recht behandelt wurden, so wird durch das Moratorium auch diese Frist um 12 Monate nach hinten verschoben.
Das heißt, für Bauanträge, die nunmehr vor dem 1. Oktober 2018 vollständig und ohne erhebliche Mängel eingereicht werden, gilt altes Recht auch dann, wenn die Baugenehmigung erst nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens erteilt werden sollte.
Das bedeutet, dass bis zum 1. Oktober 2018 auch das Freistellungsverfahren, das die Vorgängerregierung abgeschafft hat, weiter Gültigkeit hat.
* Daraus folgt auch, dass die Frist, innerhalb derer die Gemeinden Stellplatzsatzungen erlassen sollen, um ein Jahr verlängert wird.
Das Bauproduktenrecht, welches an Vorschriften der Europäischen Union angepasst worden und seit dem 28. Juni 2017 in Kraft ist, bleibt von dem Moratorium unberührt und gilt unverändert.
Datum: 2017-07-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesbauordnung-moratorium-heisst-aufschub-um-zwoelf-monate;
Themen: Moratorium
# ?, Inkrafttreten
# ?, Zeitraum des Moratoriums
# ?, einzelne Vorschriften
# ?, altes Recht
# ?, Landesgesetzgeber
# ?, erhebliche Mängel
# ?, Bauanträge
# ?, Fristen
# ?, Bauministerium
# ?
2. +++ (SEM)
Das Gleiche gilt auch für Fahrradabstellplätze.
Verbraucherschutz:
* Das 1995 eingeführte "Freistellungsverfahren", mit dem kleine und mittlere Wohngebäude ohne Prüfung der Planung und Bauüberwachung der Bauaufsichtsbehörden realisiert werden können, wird aus Verbraucherschutzgründen wieder abgeschafft.
Das Verfahren hat sich nicht bewährt, weil es in nicht wenigen Fällen zu Planungsfehlern und mangelhafter Bauausführung kam, mit zum Teil schweren wirtschaftlichen Folgen für Bauherrinnen und Bauherren.
* Verfahrensregeln sind gestrafft und zur besseren Verständlichkeit und Handhabung neu gefasst worden.
Datum: 2016-06-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-landesbauordnung-verbessert-barrierefreiheit-erhoeht-verbraucherschutz-und-0;
Themen: barrierefreie Wohnungen
# ?, Bauaufsichtsbehörden
# ?, Fahrradabstellplätze
# ?, Barrierefreiheit
# ?, Freistellungsverfahren
# ?, Stellplatzbedarf
# ?, letzte umfangreiche Novellierung
# ?, örtliche Verkehrsplanung
# ?, Bauüberwachung
# ?, Entscheidungsfreiheit
# ?
3. ++ (IR)
* Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu den Genehmigungsverfahren bleibt das sogenannte "Freistellungsverfahren" in Nordrhein-Westfalen für die im Gesetz bezeichneten Bauvorhaben erhalten.
Datum: 2018-07-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-landesregierung-treibt-klima-fuer-wohnungsneubau-voran;
Themen: Baurechtsmodernisierungsgesetz
# ?, neues Bauordnungsrecht
# ?, neues moderne Gefahrenabwehrrecht
# ?, soziale Mindeststandards
# ?, Abstandsflächenrecht
# ?, notwendige Stellplätze
# ?, neues Gesetz
# ?, Wohnungsneubau
# ?, Bauaufsichtsbehörden
# ?, Barrierefreiheit
# ?