1. +++ (SEM)
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Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung: Testpflicht zur Freitestung entfällt zukünftig
Isolierung aufgrund eines positiven Coronatestergebnisses wird automatisch nach fünf Tagen aufgehoben / Sonderregelungen für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen
23. November 2022 phb Corona, Selbsttest Foto: Shutterstock.com / CorinnaL
Datum: 2022-11-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-test-und-quarantaeneverordnung-testpflicht-zur-freitestung-entfaellt;
Themen: Quarantäneverordnung
# ?, Testverordnung
# ?, medizinische Einrichtungen
# ?, Ergebnis des Kontrolltests
# ?, Kontrolltestung
# ?, Vorliegen
# ?, Bürgertestung
# ?, Isolierungsregelungen
# ?, wesentliche Regelungen
# ?, Coronainfektion
# ?
2. +++ (SEM)
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Demgemäß ersetzt eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung den Nachweis eines negativen Testergebnisses beispielsweise bei dem so genannten "Click and Meet" im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten oder bei den zulässigen sogenannten körpernahen Dienstleistungen.
Ebenso angepasst wurden die Coronabetreuungsverordnung und die Coronaeinreiseverordnung, so dass auch die Testpflicht in Schulen und das Erfordernis der Freitestung von einer Einreisequarantäne für Geimpfte und Genesene entfallen.
Die Regelungen gelten ab Montag, 3. Mai 2021.
Ministerpräsident Armin Laschet: "Es ist ein erster Schritt, Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichzustellen.
Datum: 2021-05-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gleichstellung-von-vollstaendig-geimpften-und-genesenen-mit-negativ-getesteten;
Themen: Geimpfte
# ?, Genesene
# ?, Besuch von Außenbereichen
# ?, Erfordernis der Freitestung
# ?, Fortschritt der Impfkampagne
# ?, Geleit
# ?, angepasste Verordnungen
# ?, rechtliche Entscheidungen
# ?, sogenannter Click
# ?, Einreisequarantäne
# ?
3. +++ (SEM)
Die Test-und-Quarantäneverordnung wurde ebenfalls ohne wesentliche Änderungen verlängert.
Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation.
Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit der Freitestung.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.
Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus.
Datum: 2022-09-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-verzichtet-vorerst-auf-schaerfere-corona-schutzmassnahmen-minister-laumann;
Themen: medizinische Maske
# ?, zusätzliche Coronaschutzmaßnahmen
# ?, Innenräume
# ?, bestehende Möglichkeiten
# ?, Landesverordnungen
# ?, Personalausfälle
# ?, Freitestung
# ?, Ausnahme von Testpflichten
# ?, Ausnahmen der Testpflicht
# ?, Wesentliche
# ?
4. +++ (SEM)
* Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken.
Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
* Die bekannten Regelungen zur sogenannten "Freitestung" von engen Kontaktpersonen gelten fort.
Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann.
Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
Datum: 2021-10-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schritt-fuer-schritt-mehr-normalitaet-fuer-unsere-schulen;
Themen: Unterrichtsräume
# ?, Maskenpflicht
# ?, Jahrgänge
# ?, fester Sitzplatz
# ?, Aufhebung
# ?, Normalität
# ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Bestandteil von Schutzmaßnahmen
# ?, Einzelaktivitäten
# ?, Kursverband
# ?
5. +++ (SEM)
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen.
Für die Testung ist ein Corona-Schnelltest ausreichend.
Allerdings ist nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet - wie etwa den Niederlanden - eine Freitestung erst ab dem fünften Tag nach Einreise möglich.
Die Bundesverordnung legt Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht fest - unter anderem für Grenzpendler, Familienbesuche und für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden.
Weiterhin gilt für Einreisen auch Hochinzidenzgebieten die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen negativen Tests.
Datum: 2021-05-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-einreiseregelungen-des-bundes-ersetzen-landesregelungen;
Themen: neue Einreiseregelungen
# ?, Luftweg
# ?, Landesregelungen
# ?, Quarantäneverordnungen
# ?, Quarantänepflicht
# ?, negativer Test
# ?, häusliche Quarantäne
# ?, Coronaeinreiseverordnung
# ?, zuständige Behörde
# ?, Grenzpendler
# ?
6. +++ (SEM)
Die infizierte Person kann die zehn Tage aber eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test erforderlich.
Für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. ist für eine Freitestung immer ein PCR-Test erforderlich, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.
Bei PCR-Tests genügt auch ein Test mit einem CT-Wert über 30 für die Beendigung der Isolierung.
Der Testnachweis muss für mögliche Kontrollen der Behörden für mindestens einen Monat aufbewahrt werden.
Datum: 2022-01-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-isolierungs-und-quarantaeneregelungen-bei-sars-cov-2-infektionen;
Themen: Quarantäneregelungen
# ?, Verkürzung
# ?, nötige Änderungen
# ?, SARS-CoV-2
# ?, Infektionen
# ?, Regelungen
# ?, infizierte Personen
# ?, eigener Haushalt
# ?, Vorgaben
# ?, Genesung
# ?
7. +++ (SEM)
In der neuen Verordnung werden die Isolierungszeiten für infizierte Personen verkürzt: War bisher die Freitestung erst am siebten Tag möglich, kann die Isolierung nun bereits durch einen frühestens am fünften Tag der Isolierung erfolgten negativen Test beendet werden.
In Nordrhein-Westfalen ist für das Freitesten aber nach wie vor ein offizieller Test (Bürgertestung oder PCR-Test) erforderlich.
Ohne Freitestung endet die Isolierung wie bisher automatisch nach zehn Tagen.
Für Kontaktpersonen besteht keine Absonderungspflicht mehr.
Vielmehr wird die RKI-Empfehlung umgesetzt, Kontakte zu reduzieren.
Datum: 2022-05-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-test-und-quarantaeneregelungen-ab-5-mai-freitesten-bereits-nach-fuenf-tagen;
Themen: Testregelungen
# ?, Quarantäneregelungen
# ?, Freitesten
# ?, neue Corona-Test-Und-Quarantäneverordnung
# ?, vulnerable Einrichtungen
# ?, enge Kontaktpersonen
# ?, Tätigkeitsverbot
# ?, Beendigung
# ?, Wiederaufnahme
# ?, Symptome
# ?
8. +++ (SEM)
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Das Gesundheitsministerium nimmt die Hinweise, die uns in den letzten Tagen aus der Kinder- und Jugendmedizin zu den gesundheitlichen Auswirkungen eines strengen Quarantäneregimes an Schulen und in der Kindertagesbetreuung erreicht haben, sehr ernst.
Auch deshalb setzen wir den gestrigen Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern um: Dort, wo Infektionen nachweislich nicht in Kitas und Schulen hereingetragen wurden, verzichten wir auf die Quarantänisierung ganzer Klassen, aber steigern die Testfrequenz.
Dort, wo Hinweise auf ein Infektionsgeschehen vorliegen, handeln wir konsequent, schaffen aber die Möglichkeit zur Freitestung für nachweislich gesunde Kinder.
Wir schaffen somit eine Regelung mit Augenmaß, die sowohl die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen sicherstellt, als auch ihr Recht, am Präsenzunterricht und der Betreuung teilzunehmen.
"
Datum: 2021-09-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-setzt-gmk-beschluesse-zum-quarantaenemanagement-schulen-und;
Themen: Quarantänemanagement
# ?, Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz
# ?, Kinderbetreuung
# ?, Kindertagesbetreuung
# ?, Schulen
# ?, Änderungsverordnungen
# ?, Bildungsministerium
# ?, Angebote
# ?, einzelnes Kind
# ?, Erlässe
# ?
9. +++ (SEM)
* In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden.
Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.
Die Test-und-Quarantäneverordnung konnte ebenfalls ohne Änderungen verlängert werden, da die Möglichkeit zur Freitestung nach wie vor kostenfrei bleibt.
Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben zudem unverändert: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.
Datum: 2022-06-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen;
Themen: Coronaregelungen
# ?, Bundesgesundheitsministerium
# ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium
# ?, Pflegeeinrichtungen
# ?, bestehende Basisschutzmaßnahmen
# ?, bestimmte Personenkreise
# ?, Bürgertestungen
# ?, ausreichender Coronaselbsttest
# ?, letzter Drücker
# ?, positiver Coronatest
# ?
10. +++ (SEM)
Die Test-und-Quarantäneverordnung wurde ebenfalls verlängert.
Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation.
Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit der Freitestung.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.
Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus.
Datum: 2022-07-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen-0;
Themen: Coronainfektion von Patientinnen
# ?, Coronaregelungen
# ?, Freitestung
# ?, Altersklassen
# ?, Krankenhäuser
# ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium
# ?, überregionaler Schienenverkehr
# ?, Verlängerungen
# ?, Test-Und-Quarantäneverordnung
# ?, Änderungsverordnung
# ?
11. +++ (SEM)
Die Test-und-Quarantäneverordnung wurde ebenfalls verlängert.
Somit gilt weiterhin: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation.
Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit der Freitestung.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.
Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus.
Datum: 2022-08-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen-1;
Themen: Coronaregelungen
# ?, Freitestung
# ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium
# ?, aktuelle Sommerwelle
# ?, überregionaler Schienenverkehr
# ?, Kitabereich
# ?, Verlängerungen
# ?, Test-Und-Quarantäneverordnung
# ?, ÖPNV
# ?, Änderungsverordnung
# ?
12. +++ (SEM)
Die Test- und Quarantäneverordnung wurde ebenfalls ohne Änderungen verlängert.
Auch künftig gilt, dass, wer positiv getestet ist, grundsätzlich zehn Tage in Isolation muss.
Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit der Freitestung.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich.
Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus.
Datum: 2022-09-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen-bis-zum-30-september-2022;
Themen: Quarantäneverordnung
# ?, deutliche Änderungen
# ?, neue Rechtsgrundlage
# ?, bisherige Landesregelungen
# ?, Bundesinfektionsschutzgesetz
# ?, Freitestung
# ?, Testverordnung
# ?, Maskenpflichten
# ?, Fortbestand
# ?, Bundesrecht
# ?
13. +++ (SEM)
Test-und-Quarantäneverordnung ebenfalls ohne wesentliche Änderungen verlängert
Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation.
Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit der Freitestung.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert über 30) erforderlich.
Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus.
Datum: 2022-10-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-die-coronaverordnungen-unveraendert;
Themen: medizinische Maske
# ?, Innenräume
# ?, weitergehende Schutzmaßnahmen
# ?, Coronaverordnungen
# ?, Freitestung
# ?, Anordnung
# ?, ausreichende Maske
# ?, beherrschbare Infektionsgeschehen
# ?, bundesweite Ffp-2-Maskenpflicht
# ?, verantwortlicher Selbstschutz
# ?
14. ++ (IR)
* Bei den Regelungen zu Isolierung und Quarantäne wird deutlich gemacht, dass für die "Freitestung" immer ein Coronaschnelltest in einem Testzentrum ausreicht und kein PCR-Test notwendig ist.
Datum: 2022-02-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung;
Themen: gesicherte Brauchtumszonen
# ?, zusätzliche Schutzmaßnahmen
# ?, Kontext der Bund-Länder-Abstimmung
# ?, Quarantäneausnahmen
# ?, Ziel der Reduzierung
# ?, anstehende Karnevalstage
# ?, Menschenmassen
# ?, stichprobenartige Kontrollen
# ?, Ladengeschäfte
# ?, öffentlicher Raum
# ?
15. ++ (IR)
Für sie ordnet das Landesrecht wegen des besonderen Risikos der Verbreitung neuer Virenstämme zur Sicherheit zusätzlich eine mindestens fünftägige Quarantäne mit einer abschließenden weiteren Testung (Freitestung) an.
Datum: 2021-01-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-modifiziert-einreiseregelungen-einreisende-aus-risikogebieten;
Themen: Einreisende
# ?, Einreiseregelungen
# ?, Einreisetest
# ?, zuständige Bundesministerien
# ?, Landesrecht
# ?, Bundesrecht
# ?, Reisende
# ?, Rahmen von Gerichtsverfahren
# ?, Regelung für Testpflicht
# ?, Verwandtenbesuche
# ?
16. ++ (IR)
Wichtig ist, dass Testpersonen beim Ausfüllen wahrheitsgemäße Angaben machen und - soweit möglich - Unterlagen zum Beleg (insbesondere positiver Schnelltest oder PCR-Test bei der Freitestung, ärztliches Zeugnis bei Impfhindernis, rote Corona-Warn-App) in der Teststelle vorlegen.
Datum: 2022-07-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-unterstuetzt-buergerinnen-und-buerger-und-teststellen-um;
Themen: Teststellen
# ?, Bundesgesundheitsministerium
# ?, Testpersonen
# ?, Handlungshilfe
# ?, Coronavirustestverordnung
# ?, Coronatests
# ?, Anmeldungsportale
# ?, Berechtigungsnachweis
# ?, Eigenerklärung
# ?, Mustererklärung
# ?