1. +++ (SEM)
Da die neuen Formate von Studierenden und Lehrenden gleichermaßen positiv angenommen werden, begrüße ich die Entscheidung, das Sommersemester als Online-Semester zu Ende zu bringen", sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Um die Hochschulen bei den Herausforderungen zu unterstützen, die ein komplett digitaler Lehrbetrieb mit sich bringt, stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft den Hochschulen neben einer finanziellen Soforthilfe für die Digitalisierung in Lehre und Studium in Höhe von 20 Millionen Euro auch die notwendigen rechtlichen Regelungen für einen Hochschulbetrieb unter den Bedingungen von Corona zur Verfügung.
Eine Rechtsverordnung ermöglicht den Hochschulen unter anderem Online-Prüfungen und Freiversuche bei Prüfungen und schafft darüber hinaus weitere rechtliche Grundlagen, damit die Hochschulen in ihrem Lehr- und Studienbetrieb, aber auch in der akademischen Selbstverwaltung flexibel auf die Herausforderungen der Pandemie reagieren können.
Außerdem ist die individuelle Regelstudienzeit für die betroffenen Studierenden um ein Semester erhöht worden.
1 / 21 Hochschulen in Nordrhein-Westfalen halten am digitalen Sommersemester fest
Datum: 2020-05-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/hochschulen-nordrhein-westfalen-halten-am-digitalen-sommersemester-fest;
Themen: digitales Sommersemester
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# ?
2. +++ (SEM)
Mit der Corona-Soforthilfe für die Digitalisierung in Lehre und Studium können die Hochschulen schnell die notwendige Technik erwerben, um so die Voraussetzungen für ein erfolgreiches digitales Studium zu schaffen", sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Um den Hochschulen neben den technischen Voraussetzungen auch die notwendigen rechtlichen Regelungen für einen digitalen Lehrbetrieb zur Verfügung zu stellen, wird das Ministerium eine Rechtsverordnung erlassen, die den Hochschulen flexible Instrumente an die Hand gibt, mit denen diese in der Epidemie handlungsfähig bleiben und insbesondere den Lehr- und Studienbetrieb aufrechterhalten können.
Die Rechtsverordnung, die am Samstag (18. April 2020) in Kraft treten wird, soll unter anderem Online-Prüfungen und Freiversuche bei Prüfungen ermöglichen.
Die Uni-Rektorate sollen zudem auch von den Prüfungsordnungen abweichende Regelungen treffen können, soweit dies sachgerecht ist, um ein Studium unter den Bedingungen der Pandemie zu ermöglichen.
Weiterhin soll mit Blick auf die Auswirkungen der Epidemie im Sommersemester 2020 die individuelle Regelstudienzeit der jeweiligen Studiengänge für die betroffenen Studierenden um ein Semester erhöht werden.
Datum: 2020-04-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-stellt-hochschulen-20-millionen-euro-corona-soforthilfe-fuer;
Themen: Rechtsverordnung
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3. +++ (SEM)
Diese gibt den Hochschulen je nach Infektionslage die Möglichkeit, den Anteil von Präsenzveranstaltungen innerhalb eines Studiengangs auf mindestens ein Viertel zu reduzieren.
So können Hochschulen eigenständig, flexibel und angemessen auf die jeweilige Pandemiesituation vor Ort reagieren.
Damit den Studierenden keine Nachteile entstehen, werden mit der neuen Verordnung Freiversuche und die Möglichkeit zum Rücktritt von Prüfungen wiedereingeführt, soweit die Hochschule nichts Anderes regelt.
Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, so viel Lehre in Präsenz anzubieten, wie möglich und verantwortbar ist.
Wichtige Grundlagen hierfür sind die hohe Impfquote unter Studierenden, eine möglichst umfassende Kontrolle der 3-G-Nachweise und die allgemeinen und tragfähigen Infektionsschutzvorkehrungen an den Hochschulen.
Datum: 2021-12-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nationale-solidaritaet-nordrhein-westfalen-deutliche-kontaktreduzierungen-fuer;
Themen: Großveranstaltungen
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4. +++ (SEM)
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Planungssicherheit für Studierende und Hochschulen in der Pandemie: Landesregierung stellt rechtlichen Rahmen für digitale Lehre und Prüfungen bereit
Neue Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen - Freiversuche für Studierende wieder flächendeckend eingeführt
15. Januar 2021 Universität Foto: panthermedia.net / Heiko Küverling
Wegen der Pandemie-Entwicklung mussten die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen im Laufe des aktuellen Wintersemesters erneut auf einen rein digitalen Lehrbetrieb umstellen.
Datum: 2021-01-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/planungssicherheit-fuer-studierende-und-hochschulen-der-pandemie-landesregierung;
Themen: neue Coronaepidemiehochschulverordnung
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5. +++ (SEM)
Nach wie vor gilt aber: Der Schutz der Gesundheit von Studierenden und Lehrenden muss bei allen Überlegungen an erster Stelle stehen", sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Mit der bis zum Ende des Sommersemesters 2021 geltenden Corona-Epidemie-Hochschulverordnung stellt die Landesregierung den Hochschulen die notwendigen rechtlichen Regelungen für einen digitalen Lehr- und Prüfungsbetrieb zur Verfügung.
Diese sieht unter anderem Freiversuche und Rücktritte von Prüfungen, vorbehaltlich anderer Regelungen der jeweiligen Rektorate, flächendeckend vor.
Sie ermöglicht den Hochschulen auch, Online-Prüfungen abzunehmen und hinsichtlich der Art und Weise der digitalen Prüfungsabnahme eigene Regelungen zu erlassen.
Die Verordnung wird in Abstimmung mit den Hochschulen laufend an das pandemische Geschehen und die infektionsschutzrechtlichen Vorgaben angepasst.
Datum: 2021-03-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/start-des-sommersemesters-hochschulen-nordrhein-westfalen-setzen-auf-flexibles;
Themen: flexibles Hybridsemester
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